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Die"Formulierungshilfen" des Bundesjustizministeriums, um psychiatrische Foltermaßnahmen zu "legalisieren"

Berlin, 7.11.2012: Heute ist der Skandal offenkundig geworden:
Die zweitschwerste Menschenrechtsverletzung nach der Todesstrafe, die mit staatlicher Gewalt erzwungene Körperverletzung, soll im Handumdrehen installiert werden!
Damit sind bei den sog. “Geisteskranken” laut dem “Inhalt des Gesetzes”, wie er hier beschrieben wird
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/452/45244.html, definitiv nur noch “Technische Anpassungen” vorzunehmen: faschistoider kann die Bundesregierung ihren Zynismus nicht mehr ausdrücken – ein Gesetz der Fleischverordnung.

Und so soll die Fleischverordnung schlagartig durchgesetzt werden:
Die Pressemitteilung zu der im Kabinett verabschiedeten Formulierungshilfe als Gesetzentwurf siehe: http://tinyurl.com/d8xpncs

Hier ist der Gesetzentwurf, auf den sie die Zwangsbehandlung “aufsetzen” wollen:
Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/104/1710492.pdf

Dieser Gesetzentwurf, auf den die Zwangsbehandlung aufgesetzt werden soll, hat schon durchlaufen:
Plenum: 1. Durchgang: BR-PlPr 899 , S. 326A – 326B am 6. Juli im
Bundesrat fortlaufende Seite 355
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brp/899.pdf#P.326
1. Beratung: BT-PlPr 17/192 , S. 23120C – 23122A am 13. September im Bundestag fortlaufende Seite 23120:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/17/17192.pdf#P.23120

Grundrechtsverächtlicher geht´s nimmer.
Leutheusser-Schnarrenberger – ein Tarnkappenbomber!

 

 

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