Bundesarbeitsgemeinschaft
 Psychiatrie-
  Erfahrener e.V.

Diese Antwort auf den Bericht des UN-OHCHR wurde von der Mitgliederversammlung von die-BPE am 5.6.2018 beschlossen:
Am 31.1.2017 hat das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) einen Bericht zu "Mental health and human rights" veröffentlicht, Dokument A/HRC/34/32 (auf dieser Seite auf „E“ für die Englische Version klicken). Damit hat sich die für Fragen der Menschenrechte bedeutendste Stelle eindeutig geäußert und die Schwierigkeiten, die ein falsches "Recht auf Gesundheit" logischerweise mit sich bringt, relativ elegant umgangen. Wir haben die unseres Erachtens wichtigsten Passagen übernommen, übersetzt und kommentieren sie weiter unten. 
 
Das OHCHR beginnt mit dem "Recht auf Gesundheit". Es bilde den Rahmen für das weiter Gesagte. Wir möchten gleich darauf hinweisen, dass es Unsinn bzw. ein Betrug mit Wörtern ist, weil nicht gemeint sein kann, was gesagt wird. Gesundheit wird dabei gemäß der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur der Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen beschrieben („Health is a state of complete physical, mental and social well-being and not merely the absence of disease or infirmity.“). Diesen Zustand zu einem Anspruchsrecht zu erklären heißt: 
  • jede Krankheit, und in deren Folge auch der Tod - ja sei er auch nur durch einen Unfall bedingt - ist nicht nur Schmerz und Leid, sondern wird als ein Rechtsverstoß konzipiert. Damit wird also ein Anspruch formuliert, der schlechterdings NIE erfüllt werden kann, ein prinzipiell unerfüllbares Recht. Im Versprechen auf des ewige Leben im Reich Gottes soll es erfüllt werden, aber weder ist der Messias schon gekommen, noch gibt es einen Lebenden, der tatsächlich unsterblich ist. Ein Recht auf Gesundheit zu proklamieren ist die bewußte Erzählung eines Phantasy-Märchens, eine Fiktion. Sie ernst zu nehmen und daran wider besseres Wissen festzuhalten, ist also ein ideologisch begründeter Betrug. 

  • Ein gefährlicher Betrug, weil die Folgen dieses falschen Versprechens dann sind: 
    a) Krank werden ist ein Rechtsbruch, damit wird Gesundheit tendenziell zu einer Pflicht. 
    b) dem Staat wird als Garant des Rechts eine Machtposition mit umfassenden Durchsetzungsmöglichkeiten gegen die Störer der Gesundheit eingeräumt - extrem ausgespielt wurde das in der Nazi-Volksgesundheits-Diktatur. Unheilbar bzw. chronisch Kranke laufen als Menschen, die das Phantasma eines Gesundheitsrechts konterkarieren, unmittelbar Gefahr ihrer Würde beraubt zu werden. 
    c) verschärft wird diese betrügerische Forderung noch dadurch, dass Gesundheit sogar als ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens festgelegt wurde. Damit wird jede Unpässlichkeit, jede geringste Verstimmung mit einem Recht auf Beseitigung dieser Nicht-mehr-Gesundheit, also als Krankheit, verstanden. Damit ist die Grundlage für die Ärzte als Herren der Gesellschaft, wenn nicht sogar der Welt, gelegt - und wird exekutiert in der Machtausübung der Psychiatrie. Allen Frances und die anderen Kritiker des DSM 5 haben unrecht; selbstverständlich ist bei einer solchen Definition der WHO z.B. jedes Trauern ein Verstoß gegen das Recht auf einen Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens. Der Tod des Betrauerten war es sowieso. 
Wir können also zusammenfassen, dass das Recht auf Gesundheit die letzte der großen Utopien des 19. und 20. Jahrhunderts ist, die sich als Dsytopien herausgestellt haben, als Phantasma, besser als Fiktion eines säkular verwirklichten Reiches Gottes auf Erden, im Hier und Jetzt, oder zumindest in Bälde. Es ist ein falsches Versprechen, eine Ideologie zur Begründung von Herrschaft und Unterdrückung, insbesondere einer Normierung durch medizinisch Tätige, die den Heilsversprechen einer säkularen Religion dienen. 
Wir fordern stattdessen ein Recht auf Krankheit (demagogisch, wenn es in eine Pflicht zu Krankheit umgedeutet würde). Von der FDP Abgeordneten Sybille Lurischk wurde es erstmals am 4.3.2004 in ihrer Rede im deutschen Bundestag anerkannt. 
 
Wie hat nun das OHCHR die Klippen dieser ideologisch begründeten Irreführung umschifft? 
  • Indem es versucht, in das Recht auf Gesundheit das hineinzulesen, was es tatsächlich meine, also schlichtweg uminterpretiert, was es sagt. Das liest sich dann ins Deutsche übersetzt so: "Es ist ein integratives Recht, das sowohl rechtzeitige als auch angemessene Gesundheitsversorgung und die zugrunde liegenden Gesundheitsdeterminanten umfasst .... ... Zu den Kernverpflichtungen für das Recht auf Gesundheit gehört die Gewährleistung des Rechts auf Zugang zu Gesundheitseinrichtungen, Waren und Dienstleistungen auf nicht diskriminierender Grundlage, insbesondere für schutzbedürftige oder marginalisierte Gruppen; Gewährleistung des Zugangs zu angemessener Nahrung und Ernährung; Gewährleistung des Zugangs zu grundlegenden Unterkünften, Unterkünften und sanitären Einrichtungen; Bereitstellung von Zugang zu essentiellen Medizin/Drogen; Gewährleistung einer gerechten Verteilung aller Gesundheitseinrichtungen, Güter und Dienstleistungen; und Verabschiedung und Umsetzung einer nationalen Strategie und eines Aktionsplans für die öffentliche Gesundheit, die den Gesundheitsbelangen der gesamten Bevölkerung Rechnung tragen." 
    Aus dem Recht auf Gesundheit wird also ein Recht auf medizinische Hilfe bester Güte. Das ist etwas ganz anderes. 

  • Aber erst mit der folgenden Aussage werden dem Recht auf Gesundheit nicht nur die Giftzähne gezogen, sondern auch darauf verwiesen, wo bisher der schwarze Fleck wie eine tabuisierte Nullstelle ist, Zitat: 
    Das Recht auf Gesundheit enthält Freiheiten (wie die Freiheit, die eigene Gesundheit und den Körper zu kontrollieren, und das Recht, frei von Störungen, Folter und nicht-einvernehmlicher ärztlicher Behandlung zu sein) und Ansprüche (wie das Recht auf ein Gesundheitssystem, das den Menschen die gleiche Möglichkeit auf das das höchste erreichbare Gesundheitsniveau bietet).7 Während das Recht auf Gesundheit in Anerkennung von Ressourcen Zwängen einer progressiven Verwirklichung unterliegt, unterliegt das Element der Freiheit im Recht auf Gesundheit weder progressiven Realisierung noch Ressourcenverfügbarkeit.8 
    Wenn man in medizinische Hand gerät, ist Freiheit nahezu nichtexistent. Mit Hilfe eines psychiatrischen Konsils kann praktisch immer durch psychiatrischen Diagnonsens gutachterlich verurteilt werden. Das Gericht kann dann auf Zuruf die Entmündigung exekutieren. 
Mit diesen beiden interpretatorischen Hilfsgriffen des OHCHR muss dann weder das Dogma eines Rechts auf Gesundheit aufgegeben werden, noch eine desaströse Hierarchisierung der Menschenrechte hingenommen werden. Stattdessen muss die medizinisch-psychiatrische Hegemonie gebrochen werden, über den Geisteszustand anderer Menschen urteilen zu können, um damit Zwang und Gewalt zu rechtfertigen. Es muss endlich gelten: Geisteskrank? Ihre eigene Entschiedung! 
 
Das wird in dem Bericht des OHCHR durchdekliniert, siehe den Teil ganz am Ende. 

Inzwischen haben außerdem 3 UN-Sonderberichterstatter 
  • über Folter etc., Juan Mendez, 
  • des Recht auf Gesundheit, Dainius Pūras, 
  • und die Sonderberichterstatterin on the rights of persons with disabilities, Catalina Devandas Aguilar, 
im Kern das Gleiche wie das OHCHR gesagt. Die Gesetzgeber müssen jetzt gezwungen werden, endlich die Menschenrechte in diesem besonders empfindlichen Bereich einzuhalten und nicht nur deren Beachtung vorzutäuschen. 
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Auszüge aus dem Bericht des OHCHR vom 31.1.2017, Dokument A/HRC/34/32
 
3. mangelnde freie und informierte Einwilligung 
17. Wie der Sonderberichterstatter zum Recht eines jeden auf Genuss des höchsten erreichbaren Standards der körperlichen und geistigen Gesundheit festgestellt hat, ist die informierte Einwilligung nicht die bloße Annahme einer ärztlichen Intervention, sondern eine freiwillige und hinreichend informierte Entscheidung, Schutz des Rechts des Patienten, sich an medizinischen Entscheidungsverfahren zu beteiligen und damit verbundene Pflichten und Pflichten an Leistungserbringer zu vergeben. 25 damit die Einwilligung gültig ist, sollte Sie freiwillig und auf der Grundlage vollständiger Informationen über die die Art, die Folgen, die Vorteile und die Risiken der Behandlung, die damit verbundenen Schäden und die Verfügbarkeit von Alternativen. 26 Unfreiwillige Behandlung bezieht sich auf die Verabreichung von medizinischen oder therapeutischen Verfahren ohne Zustimmung des Individuums. Eine Behandlung, die beispielsweise auf der Grundlage von Fehldarstellungen ausgeübt wird, würde eine unfreiwillige Behandlung darstellen, ebenso wie eine in Gefahr gegebene Behandlung ohne vollständige Information oder aus bedenklichen medizinischen Gründen. 27 die Gewährleistung einer fundierten Einwilligung ist die Autonomie, Selbstbestimmung und die Menschenwürde des Individuums zu respektieren. 28 
 
23. Der auf Menschenrechte basierende Ansatz der Behinderung erfordert neben anderen Grundsätzen die bedingungslose Anwendung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung in Bezug auf Menschen mit Behinderungen. Keine zusätzlichen Qualifizierung, die mit einer Beeinträchtigung verbunden sind, können die Beschränkung der Menschenrechte rechtfertigen. Beispielsweise sollten Personen mit psychosozialer Behinderung aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht willkürlich ihrer Freiheit beraubt werden, auch in Verbindung mit einer vermeintlichen Gefahr für sich selbst oder andere. 33 Psychische Gesundheitspolitik sollte diesen Ansatz zum Schutz vor Senkung der Standards verwirklichen. 
 
28. In bestimmten Situationen könnte der Wille der betroffenen Person schwer zu bestimmen sein. Instrumente wie Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht sollten gefördert und klar formuliert werden, um Missverständnissen oder Willkür durch die ausführenden vorzubeugen. Selbst wenn solche Instrumente in Kraft sind, müssen Personen mit psychosozialer Behinderung immer ihr Recht behalten, ihren Willen zu modifizieren, und die Diensteanbieter sollten Ihre Einwilligung weiterhin einholen. Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat festgehalten, dass in jedem Fall zu verstehen ist, dass Artikel 12 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen es untersagt, auf das Prinzip der "besten Interessen" des Individuums in Beziehung zu Erwachsenen mit Behinderungen. 37 Es müssen erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um den Willen und die Präferenzen des einzelnen zu bestimmen und sicherzustellen, dass alle möglichen Unterkünfte, Unterstützungen und vielfältigen Kommunikationsmethoden zur Verfügung gestellt und zugänglich gemacht werden. Wo alle Mittel erschöpft sind und der Wille des Individuums unbestimmt bleibt, muss das Prinzip der "besten Interpretation des Willens und der Präferenzen des Individuums" in gutem Glauben aufrecht erhalten und durchgeführt werden.38 
 
B. Das absolute Verbot der Freiheitsentzug aufgrund von Beeinträchtigungen 
29. in Artikel 14 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird ein absolutes Verbot der Freiheitsentziehung aufgrund von Beeinträchtigungen festgelegt, die unfreiwillige Verpflichtung und Behandlung ausschließt. 39 diese Bestimmung spiegelt die nicht diskriminierender Ansatz, der durch das Übereinkommen im Zusammenhang mit dem Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person gewährleistet ist. Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat eindeutig und konsequent den nicht diskriminierenden Ansatz für das Recht auf Freiheit bestätigt, der das eindeutige Verbot der Freiheitsentzug auf der Grundlage von Beeinträchtigungen festlegt, sei es oder nicht, es ist mit anderen Faktoren verbunden. 
 
30. Personen mit psychosozialer Behinderung werden weiterhin einer erzwungenen Institutionalisierung unterworfen, wie Sie in vielen Ländern durch bürgerliche Rechtsvorschriften und Gesetze zur psychischen Gesundheit erlaubt ist. Ihrer Freiheit beraubt, werden Sie häufig einer erzwungenen Behandlung unterworfen, und die Lebensbedingungen und Arrangements können auch ihre körperliche und geistige Unversehrtheit gefährden. Kinder oder Erwachsene, die in Einrichtungen inhaftiert sind, haben ein erhöhtes Risiko von Gewalt und Missbrauch, einschließlich der sexuellen Ausbeutung und des Menschenhandels. 40 der Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung hat festgestellt, dass Kinder in Wohn- oder institutionelle Betreuung sind ein größeres Risiko für psychische Gesundheit Trauma, Gewalt und Missbrauch, und dass die schweren emotionalen Schmerzen und Leiden durch Segregation verursacht werden kann, um das Niveau der illtreatment oder Folter. 41 außerhalb von Institutionen, die Verwendung von gemeinschaftliche Behandlungs Aufträge oder obligatorische ambulante Behandlungen, selbst wenn Sie in der Gemeinschaft durchgesetzt werden, verletzen das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person, da solche Maßnahmen die Behandlung und die drohende Inhaftierung verhängen, wenn Sie abgelehnt werden. 
 
31. erzwungene Institutionalisierung verletzt das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit, verstanden als Freiheit von der Entbindung des Körpers und von der Freiheit von der Verletzung zu einer körperlichen oder geistigen Vollständigkeit, beziehungsweise. 42 es beläuft sich auf eine Verletzung des Rechts auf frei leben von Folter und Misshandlung, 43 und von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch sowie vom Recht auf persönliche Integrität. Die Vertragsstaaten sollten Rechtsvorschriften und Politiken aufheben, die eine unfreiwillige Verpflichtung zulassen oder verewigen, einschließlich ihrer Auferlegung als Bedrohung, und wirksame Abhilfemaßnahmen und Wiedergutmachung für die Opfer ermöglichen. 44 
 
32. Strafrecht und-Verfahren verwehren in der Regel den rechtmäßigen Rechtsweg für Personen mit Behinderungen, die als ungeeignet angesehen werden und/oder nicht in der Lage sind, strafrechtlich zu verantworten, was zu Freiheitsentzug aufgrund von Beeinträchtigungen führt, auch durch die Umleitung von Personen mit psychosozialer Behinderung in das Sorgerecht für forensische Institutionen. Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat nach wie vor die Auffassung vertreten, dass dies faire Gerichtsverfahren ablehnt, willkürliche Inhaftierungen vorsieht und häufig zu härteren folgen führt als strafrechtliche Sanktionen wie die unbefristete Inhaftierung in der psychischen Gesundheit Ausstattung. 
 
Zwangsbehandlung: Zwangsmedikation, Übermedikation und schädliche Praktiken bei Freiheitsentzug 
33. viele Praktiken innerhalb psychischer Gesundheitseinrichtungen verstoßen auch gegen die Artikel 15, 16 und 17 der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Erzwungene Behandlung und andere schädliche Praktiken, wie Einzelhaft, Zwangssterilisation, die Verwendung von Beschränkungen, Zwangsmedikation und Übermedikation (einschließlich Medikation, die unter falscher Vorspiegelung und ohne Offenlegung von Risiken verabreicht wird) nicht nur das Recht auf freie und informierte Einwilligung verletzen, aber eine Misshandlung darstellen und Folter betragen können. 45 dementsprechend hat der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Abschaffung aller unfreiwilligen Behandlung und die Annahme von Maßnahmen zur sicherzustellen, dass die Gesundheitsdienste, einschließlich aller psychiatrischen Dienstleistungen, auf der freien und informierten Zustimmung der betreffenden Person beruhen. 46 der Ausschuss hat auch die Beseitigung der Verwendung von Abgeschiedenheit und Beschränkungen, sowohl physischer und pharmakologischer Natur. 47 
 
42......in alle Rechts-und Verwaltungsvorschriften sollten den Artikeln 5, 12, 13, 14, 15, 16, 17 und 25 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unter anderen Bestimmungen entsprechen und: 
(a) die willkürliche Freiheitsentzug auf der Grundlage einer Beeinträchtigung zu untersagen, unabhängig von einer angeblichen Rechtfertigung, die auf der Notwendigkeit beruht, "Fürsorge" zu leisten, oder wegen "einer Gefahr für ihn oder sich selbst oder andere"; 
(b) das Recht des Individuums auf freie und informierte Einwilligung in allen Fällen für alle Behandlungen und Entscheidungen im Zusammenhang mit der Gesundheitsfürsorge zu gewährleisten, einschließlich der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit unterschiedlicher Verkehrsträger und Kommunikationsmittel, Informationen und Unterstützung zur Ausübung dieses Recht;.... 
 
Diese klaren Aussagen bzw. diese Positionierung des OHCHR hat dazu geführt, dass der UN-Menschenrechtsrat am 28.9.2017 in seiner 39, Sitzung die Resolution 36/13 einstimmig angenommen hat, Dokument A/HRC/RES/36/13 (auf dieser Seite auf „E“ für die Englische Version klicken). Darin werden auszugsweise folgende Aussagen getroffen: 
 
Unter Hinweis darauf, dass nach der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation Gesundheit ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens ist und nicht nur der Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen, 
 
5. Fordert die Staaten nachdrücklich auf, aktive Schritte zur vollständigen Integration der Menschenrechte in die psychische Gesundheit und in die Dienstleistungen der Gemeinschaft einzuführen und gegebenenfalls alle bestehenden Gesetze, Politiken und Praktiken im Hinblick auf die Beseitigung alle Formen der Diskriminierung, Stigmatisierung, Vorurteile, Gewalt, Missbrauch, soziale Ausgrenzung Zusammenhang und zur Förderung des Rechts von Personen mit psychischer Gesundheit sozialen Behinderungen zur vollständigen Einbeziehung und zur wirksamen Gesellschaft, auf der gleichen Grundlage mit anderen; 
 
8. fordert die Staaten auf, alle Praktiken aufzugeben, die die Rechte nicht respektieren, und Präferenzen aller Personen auf gleicher Basis, die zu macht Ungleichgewichten führen, Stigmatisierung und Diskriminierung in psychischen Gesundheits Einstellungen.