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Die Tageszeitung (TAZ) Bremen berichtet am 22.6.2005:

http://www.taz.de/pt/2005/06/22/a0292.nf/text

Keine ambulante Zwangsbehandlung

Änderungsantrag von SPD und CDU zum PsychKG schließt ambulante Zwangsbehandlung ausdrücklich aus

Bremen taz Ambulante Zwangsbehandlung psychisch Kranker wird es in Bremen nicht geben: Heute wird im Parlament ein großkoalitionärer Änderungsantrag abgenickt, der diese Möglichkeit im Gesetzesentwurf zur Hilfe bei psychischen Krankheiten (PsychKG) ausschließt. Das Gesetz soll Zwangseinweisungen für möglicherweise gewalttätige
psychisch Kranke erleichtern und eine bessere ambulante Versorgung sichern.

Ob mit der Neufassung ambulante Zwangsbehandlung überhaupt möglich wäre, darüber hatten sich die Beteiligten gestritten. Das Ressort hatte das verneint, Kritiker hingegen auf den Paragrafen 22 verwiesen, der im dritten Absatz Zwangsmaßnahmen erlaubt und auf den sich der neugefasste Paragraf für die ambulante Behandlung bezieht. Nun
schließt der Antrag von SPD und CDU jenen Satz des Paragrafen 22 explizit aus.

Die SPD hatte schon vor einem Monat auf eine entsprechende Konkretisierung gedrängt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Psychiatrie-Erfahrenen hatte vor der Berliner CDU-Zentrale eine Mahnwache installiert und sprach gestern von einem "großartigen Sieg unseres Dauerprotestes".

Was Rita Mohr-Lüllmann, Gesundheitsexpertin der CDU, anders sieht. Sie zählt zu denen, die erklären, das Gesetz habe auch bisher keine ambulante Zwangsbehandlung vorgesehen - die Änderung sei nur "was kleines Semantisches." Und was die Psychiatrie-Erfahrenen angeht: An deren Spitze stehe Hochstapler Gerd Postel, der einst als falscher Arzt in der Psychiatrie gearbeitet hatte. Damit sei diese Gruppe für sie ohnehin indiskutabel. sgi



Wie es zu diesem Erfolg kam (chronologisch rückwärts):

Protest vom 9.6.-21.6. gegen die Verweigerung der CDU, in Bremen dem Vorschlag der SPD zum Ausschluß der ambulanten Zwangsbehandlung in der geplanten Novelle des Bremer PsychKGs zuzustimmen:

Horror - die Bremer CDU plant die ambulante Folter

Als ambulante Folter bezeichnen wir die ‚ambulante Zwangsbehandlung', eine Repressionsmaßnahme, mit der psychiatrischer Zwang und Gewalt sogar auch in den Wohnungen der Betroffenen exekutiert werden soll. Dies als mildere Form der Unterbringung zu verkaufen, ist der Gipfel der Verhöhnung der Betroffenen. Es wird anschließend viel mehr Zwang und Gewalt gegen wehrlose und unschuldige Menschen geben: Zunächst monatelange Psychiatrie-Aufenthalte, anschließend ein Rollkommando, das die Menschen über Jahre und Jahrzehnte zu Hause mit Psychopharmaka abspritzt. Die Einführung dieser Form psychiatrischer Mißhandlung kann aufgrund der Willkürdiagnosen jede/n treffen und bedeutet eine massive Verschlechterung der Lage psychiatrisch verleumdeter und ausgegrenzter Menschen bzw. ein Abgleiten in faschistoide Verhältnisse. Bremen würde dabei zum Vorreiter.

Obwohl alle Parteien am 4.3.2004 im Bundestag die ambulante Zwangsbehandlung als verfassungswidrig abgelehnt haben und ein entsprechender Gesetzesentwurf auf Bundesebene gescheitert ist, soll sie nun doch über einen perfiden Trick als Landesgesetz bis Ende Juni durchgepeitscht werden. Dazu wird von der dafür zuständigen CDU Abgeordneten Dr. Rita Mohr-Lüllmann genauso gelogen, wie vordem von der Gesundheitssenatorin behauptet, es handele sich gar nicht um ambulante Zwangsbehandlung, obwohl der Gesetzestext sie eindeutig ermöglicht.
Durchgesetzt werden soll das über eine Änderung des Bremer PsychKG (sogenanntes "psychisch Kranken Gesetz"). Vier mal wurde von der Gesundheitsverwaltung dasselbe Ansinnen in neue Entwürfe verpackt, aber immer ging es um darum, daß man per Gerichtsbeschluss auch ambulant zur Einnahme von psychiatrischen Drogen gezwungen werden kann. Bisher ist eine Zwangsbehandlung nur im Rahmen einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zulässig. Geplant war, daß sich in Zukunft die bzw. der Betroffene in einem psychiatrischen Behandlungszentrum seine Depot-Spritze abholt, und wenn sie dieser Anordnung nicht nachkommt, dann kann sie durch die Polizei aus ihrer Wohnung geholt und mit Gewalt der Behandlung zugeführt werden.

In den ersten Entwürfen war noch auf den ersten Blick zu erkennen, daß die ambulante Zwangsbehandlung per PsychKG ermöglicht werden sollte. Nach Protesten der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie Erfahrene und Landesverbänden Psychiatrie Erfahrener in Bremen, NRW und Niedersachen sowie einem 30-seitigen Rechtsgutachten von Thomas Saschenbrecker änderte sich die Rhetorik der Gesundheitsverwaltung und sie proklamierte öffentlich, KEINE ambulante Zwangsbehandlung einführen zu wollen. Thomas Saschenbrecker hatte schon mit seiner verfassungsrechtlichen Expertise die Grundlagen für die Verhinderung der ambulanten Zwangsbehandlung auf Bundesebene via Betreuungsrecht gelegt.

Hinter dieser rhetorischen Nebelwand setze die SPD-Senatorin für Gesundheit Röpke aber einen vierten Entwurf in der Deputation, dem Ausschuß des Parlaments in Bremen, durch. In diesem Entwurf wird nur noch durch einen unscheinbaren Verweis auf einen bestehenden Paragraphen §§22 (3), mit dem zu Zwangsbehandlung in der Geschlossenen Psychiatrie ermächtigt wird, diese ebenfalls ambulant ermöglicht:
§§22 (3) Die Behandlung der Patientin oder des Patienten ist ohne ihre oder seine Einwilligung oder die ihres oder seines gesetzlichen Vertreters bei gegenwärtiger Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Patientin oder des Patienten oder Dritter zulässig.

Diese auch ambulant zu vollziehen, steht im Paragrafen § 8 (4) der Novelle:
2. Dem § 8 werden folgende Absätze 3-6 angefügt:
.....
(4) Die für die psychisch kranke Person, deren Zurückhaltung nach Absatz 3 ausgesetzt ist, zuständige Einrichtung nach § 13 überwacht die Einhaltung der Auflage und vollzieht diese. Die §§ 22,23,25,26 und 27 finden bei einer Aussetzung der Unterbringung entsprechende Anwendung.

Nachdem der Senat in Bremen am 2.5. dem Entwurf zugestimmt hatte, wurde diese Politik der Täuschung in der SPD beendet, indem die SPD Fraktion am 19.5. einen Änderungsantrag beschloß, der diesen obszönen Verweis aus dem Gesetzestext entfernte und statt dessen die notwendige Freiwilligkeit der ambulanten Behandlung in den Gesetzestext aufnahm. Da in Bremen aber eine große Koalition am Ruder ist, muß diesem Änderungsantrag auch von der CDU zugestimmt werden. Die dafür zuständige CDU Abgeordnete Dr. Mohr-Lüllmann erklärte am 27.5. im Weser Kurier, daß "sie den von der SPD-Fraktion vorgelegten Antrag abgelehnt" hat, und handelt damit in diagonalem Widerspruch zu ihrer öffentlich geäußerten Meinung: "Muss jemand aus Sicherheitsgründen gegen seinen Willen behandelt werden, dann ist das nur im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einer Klinik zu verantworten."

Wir protestieren mit aller Entschiedenheit und fordern die Bundes-CDU auf, auch nicht von der Bremer CDU der ambulanten Folter den Weg ebnen zu lassen. Die CDU muß ihrem Koalitionspartner in dessen Ressort auf seinem Weg aus der Lüge folgen.

Wer sich unserem Dauerprotest anschließen möchte, ist eingeladen, ab dem 9. Juni 2005 sich Werktags zwischen 15 -18 Uhr vor der CDU-Zentrale einzufinden. Zur Koordination sind wir während der Protestwochen unter der Telefonnummer
0176/ 29978300 zu erreichen.

Aufruf zum Protest
vom 9.6. bis 22.6. werktags 15:00- 18:00 Uhr vor der CDU-Zentrale, Klingelhöferstr. 8

V.i.S.d.P.: Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin


Chronik der Ereignisse vom 8. Dezember bis zum 11. Mai

Mit Lügen Politik zu machen, hatte sich die Bremer Senatorin für Gesundheit Röpke (SPD) zur Aufgabe gemacht.
Sie ist damit gescheitert!
Im Dezember forderte sie auf, Stellung zum ersten Gesetz-Entwurf zu nehmen. Wir protestierten am 8.12. öffentlich vor dem Justizsenator in Bremen und vor der Bremer Landesvertretung in Berlin gegen den beabsichtigten Bruch der Verfassung.

Dann sollte zum 16.3. für einen zweiten Entwurf eine Stellungnahme abgegeben werden. Wir lieferten zusätzlich zu unserem wiederholten öffentlichen Protest ein 30-seitiges Rechtsgutachten von Thomas Saschenbrecker ab: www.die-bpe.de/saschi_stellungnahme.htm. Am 14.3. wird ein 3. Entwurf von der Senatorin präsentiert, der am 15.3. verschickt wird, also gerade rechtzeitig zum Ablauf der Frist zur Stellungsnahme eintrifft. Und dann wird noch der Vogel abgeschossen: am 30.3. wird das selbe ambulante Zwangsbehandlungsgesetz noch mal in einen neuen Schlauch abgefüllt und mit einem auf den 12.4. datierten Brief am 20.4. verschickt. Wir haben also am 22.4. den vierten Entwurf erhalten, gerade rechtzeitig, damit die Senatorin am 16.4., also 6 Tage zuvor, in der Deputation verlogen behaupten kann: Mit den Psychiatrie-Erfahrenen ist alles abgestimmt. Und außerdem sei es keine ambulante Zwangsbehandlung.

Am 25.4. erfuhren wir, dass die Deputation sich für den Entwurf ausgesprochen hatte. Am Dienstag, den 26.4. haben wir alle Senatoren und alle Abgeordneten der Bürgerschaft darauf hingewiesen, dass durch den Verweis im Gesetz auf § 22 ambulanter Zwang und Gewalt festgeschrieben wird. Gleichzeitig wurde das Bürgerhaus Weserterrassen für eine Podiumsdiskussion gebucht und mit Dr. jur. Pollähne ein Mitstreiter gefunden, der mit dem Bremer Kriminalpolitischen Arbeitskreis öffentlich Stellung bezog. Am 1. Mai sagt Wolfgang Grotheer, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, zu, sich auf dem Podium an der Veranstaltung zu beteiligen.

Am 2. Mai beschließt der Senat trotz unserer Warnungen den Entwurf in die Bürgerschaft einzubringen. Das führte ab dem 2. Mai bis 12. Mai zu einer Dauer-Demonstration vor dem Bundesrat in Berlin. Titel war "Horror - Bremen plant die ambulante Folter":
www.freedom-of-thought.de/may2/index.htm#demo

Am 8. Mai beschließen die Bremer Psychiatrie-Erfahrenen folgende Resolution:


Der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Bremen e.V. stellt fest:

Die Senatorin Frau Karin Röpke behauptet, die geplante Änderung des Bremer PsychKG´s wäre mit uns abgestimmt.
Dies ist falsch.
Richtig ist vielmehr:
Wir wurden lediglich fälschlich informiert, dass keine ambulante Zwangsbehandlung gesetzlich geregelt werde.

Tatsächlich ist im Gesetzestext die ambulante Zwangsbehandlung durch den Verweis auf § 22 PsychKG gesetzlich ermöglicht. Alle anderen Behauptungen sind Täuschungen der Öffentlichkeit. Wir weisen jede der aktuell geplanten Änderungen des Bremer PsychKG entschieden zurück. Wir fordern, eine ausgrenzende und brutal entrechtende Regelung der Gefahrenschwelle durch eine Unterscheidung von Menschen und Geisteskranken darf es nie wieder geben.

Für den Vorstand:
Thorsten Mährländer gez. Detlef Tintelott

Damit waren die politischen Voraussetzungen für den Widerstand in der SPD Fraktion geschaffen. Am 11.5. sagte Wolfgang Grotheer, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion in der Bürgerschaft bei einer von uns zusammen mit den Landesverbänden Psychiatrie-Erfahrener NRW, Niedersachsen, Berlin-Brandenburg und Bremen organisierten Veranstaltung im Bürgerhaus Weserterrassen auf dem Podium glaubhaft zu, durch Änderungsantrag der SPD die ambulante Zwangsbehandlung aus dem Gesetzentwurf zu nehmen. (Der Audiobeweis ist hier: www.die-bpe.de/audio/zitate_grotheer.mp3 )
Dieses Versprechen wurde nun vollzogen: www.die-bpe.de/PsychKGAEnderungsantragderSPD.rtf

Ambulante Zwangsbehandlung
auch übers PsychKG in Bremen gescheitert!

Bremen: Am Mittwoch, den 11.5.2005 konnte bei der Veranstaltung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener, des Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW, Berlin-Brandenburg, Bremen und der Landesarbeitsgemeinschaft Niedersachsen im Bürgerhaus Weserterassen zur Kenntnis genommen werden, daß auch Herr Wolfgang Grotheer, der Sprecher der SPD Fraktion im Rechtsausschuß des Bremer Parlaments (Bürgerschaft), der Meinung ist, dass in dem vom Senat der Bürgerschaft vorgelegten Gesetzentwurf bisher kein rechtlicher Schutz vor ambulanter Zwangsbehandlung enthalten ist.

Es wurde von Herrn Grotheer glaubhaft versichert, dass dem politischen Willen, keine ambulante Zwangsbehandlung zuzulassen, nunmehr mit einem Änderungsantrag durch die SPD Fraktion zum Durchbruch verholfen werde und der Verweis in §8(3) des Gesetzentwurfs auf §22(3) genauso gestrichen wird, wie der Verweis auf die anderen vorgesehenen repressiven Überwachungsmöglichkeiten. Wolfgang Grotheer sagte außerdem, dass seine Aussagen auf Besprechungen in der SPD Fraktion beruhen und nicht seine vereinzelte Meinung seien. Eine Vertreterin der Grünen Fraktion kündigte ebenfalls bei der Veranstaltung an, entsprechende Änderungsanträge vorzulegen.

Damit können wir im zentralen Punkt unserer Kampagne einen großartigen Erfolg verbuchen! Trotz Senatsbeschluß und massiver Lügenpropaganda aus dem Haus der Senatorin Röpke und der politischen Unterstützung aller Parteien für die ambulanten Zwangsbehandlung in Bremen, wie sie in 4 nunmehr gescheiterten Entwürfen für eine neues PsychKG und die Zustimmung der zuständigen Deputation für Gesundheit zum Ausdruck kommt, ist das Projekt an unserem Widerstand und seinen inneren Widersprüchen gescheitert.
Der Dauer-Protest vor dem Bundesrat vom 2.5.-11.5., über den das "Neues Deutschland" am selben Tag noch berichtet hat, kann unterbrochen werden, bis durch die endgültige Vorlage der zugesagten Änderung in der Bürgerschaft das Versprechen eingelöst ist. Dann kann der Protest endgültig abgesagt werden.

Der Dissidentenfunk hat am 12.5. über die Neuigkeiten aus Bremen live berichtet (Wiederholung am 26.5. 16-17 Uhr)

Mit Einverständnis von Herrn Grotheer veröffentlicht die BPE die in Originaltönen dokumentierten Zusagen von Herrn Grotheer (hier klicken).

Ein ganz herzlicher Dank ist an dieser Stelle Herrn Dr. Helmut Pollähne geschuldet, der nicht nur durch seine Beteiligung auf dem Podium der Veranstaltung, sondern auch durch seine Aufklärung im Kriminalpolitischen Arbeitskreis, die zu dessen Stellungnahme an alle Abgeordneten der Bürgerschaft geführt hat, wesentlich zu dem Erfolg beigetragen hat.

Ein mindestens genauso herzlicher Dank geht an R.A. Thomas Saschenbrecker, der durch sein Rechtsgutachten und seine Aufmerksamkeit, dass mit dem Verweis auf § 22 die ganze ambulante Zwangsbehandlungsscheiße wieder nur in einen neuen Schlauch abgefüllt war, sowie seine Beteiligung auf dem Podium unseren Erfolg erst ermöglicht hat.

Rechtsgutachten beweist Unvereinbarkeit des Bremer Entwurfs mit dem Grundgesetz!

Demonstrationsaufruf und Presseinformation

Wir, die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. zusammen mit der Irren-Offensive e.V. und Psychiatrie-Erfahrenen aus Bremen, Niedersachsen, NRW, Saarland und Berlin machen auf einen neuen Versuch aufmerksam, unsere Bürger- und Menschenrechte auszuhöhlen.

Geplant ist eine Änderung des Bremer PsychKG, die die Gefahrenschwelle dermaßen absenkt, dass jeder Bürger jederzeit weggesperrt werden kann. Hinreichender Grund ist eine verleumderische psychiatrische Diagnose. Bekannt ist, dass Psychiater psychisch Gesunde nicht von psychisch Kranken unterscheiden können. Beispiele sind das berühmte Rosenhan-Experiment und die Tätigkeit unseres Schirmherrn, des aus Bremen stammenden Briefträgers Gert Postel, der jahrelang als Oberarzt einer Psychiatrie tätig war, ohne dass jemals seine Kollegen Verdacht schöpften.
Grund: Es gibt kein psychiatrisches Wissen!
Die ambulante Zwangsbehandlung, die die Bundesregierung am 11.2.04 (www.psychiatrie-erfahrene.de/stellungnahme.htm) als verfassungswidrig angesehen hat (alle Bundestagsparteien folgten dieser Ansicht), soll über einen unerlaubten Trick ermöglicht werden.

1) Wie soll die Gefahrenschwelle abgesenkt werden?
Jetzt gültiger § 9.3.: "Eine gegenwärtige Gefahr im Sinne von Absatz 2 ist eine Sachlage, bei der die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder bei der diese Einwirkung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht."
Geplant: "Eine gegenwärtige Gefahr im Sinne von Absatz 2 besteht dann, wenn infolge der psychischen Erkrankung ein schadenstiftendes Ereignis bereits eingetreten ist, unmittelbar bevorsteht oder zwar zeitlich nicht vorhersehbar, wegen besonderer Umstände jedoch jederzeit zu erwarten ist."
Fazit: Also immer für jede und jeden gültig.

2) Die ambulante Zwangsbehandlung kommt über die unzulässige Interpretation des FGG § 70 k wieder ins Spiel. Diese Interpretation ist verfassungswidrig, weil das FGG ein Bundesgesetz ist. Das FGG ist ein Ausführungsgesetz zum Betreuungsgesetz.

Es steht Bremen nicht zu, Bundesgesetze entgegen der Absicht des Gesetzgebers in Berlin zu interpretieren, der (s.o.) gerade anders entschieden hat.

Dies als mildere Form der Unterbringung zu verkaufen, ist perfide. Es wird anschließend viel mehr Zwang und Gewalt gegen wehrlose, unschuldige Bürger geben:
Zunächst monatelange Psychiatrie-Aufenthalte, anschließend ein Rollkommando, was die Menschen über Jahre und Jahrzehnte zu Hause abspritzt. Mit gesundheitsschädlichen, die Lebenserwartung drastisch verkürzenden Psychopharmaka.

Selbst die DDR kannte dieses Ausmaß an Willkür nicht.

In den USA wurden ähnliche Gesetze (outpatient commitment) vor einigen Jahren auf Betreiben der Pharmaindustrie geschaffen. Obwohl alle Untersuchungen darauf hinweisen, dass psychisch Kranke nicht gefährlicher sind als Normalbürger.

Wir protestieren mit aller Entschiedenheit !

Wir laden alle freiheitsliebenden Bürgerinnen und Bürger zur Demonstration ein:
Mittwoch, den 16. März 2005,
um 14 Uhr vor dem Senator für Justiz und Verfassung, Richtweg 16-22 in Bremen,
oder
um 15 Uhr vor der Vertretung des Landes Bremen in Berlin, Hiroshimastr. 24

PRESSEERKLÄRUNG

Die ambulante Folter droht!
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. ruft auf, aktiv zu werden!

30 Jahre nach der Psychiatrie Enquete zeigt sich deren hässlichstes Gesicht: Nicht nur, dass mit dem sozialpsychiatrischen Dienst der Verhaltens-Blockwart BRD-weit eingeführt wurde, jetzt soll sogar die ambulante Folter legalisiert werden.
Als ambulante Folter bezeichnen wir die "Ambulante Zwangsbehandlung", die als psychiatrische Zwangs- und Gewaltmassnahme auch noch in den Wohnungen der Betroffenen exekutiert werden soll. Durch die psychiatrischen Willkürdiagnosen kann dies jede/n treffen. Als Argument für diese Misshandlungsform wird zynischerweise auch noch unterstellt, dass dies angeblich "das mildere Mittel" sei, dabei ist es tatsächlich das billigere Mittel, damit man es im nahezu pleite gegangenen Bremen beliebig einsetzen kann. Es ist der Gipfel der Verhöhnung der Betroffenen.

Diese massivste Verschlechterung der Lage psychiatrisch verleumdeter und ausgegrenzter Menschen soll in Bremen durch die geplante Änderung des sogenannten "psychisch Kranken-Gesetzes" als Landesgesetz durchgepeitscht werden. Weil diese Misshandlungsmethoden unvereinbar mit dem Grundgesetz sind (insbesondere Art 1 und Art. 2), ist in diesem Jahr schon auf Bundesebene der Versuch der Justizministerin von Bayern gescheitert, solche Methoden per Betreuungsrecht einzuführen. Nun will sich also Bremen als Rammbock gegen die Menschen- und Grundrechte beweisen. Damit soll offenbar von der katastrophalen Haushaltslage dieses Bundeslandes abgelenkt werden und mit diesem menschenverächtlichen Beispiel gezeigt werden, mit welchen Rambomethoden Bremen in der Lage ist, gegen die Schwächsten vorzugehen, anstatt sein wirkliches Problem einer fantastischen Haushaltsverschwendung - z.B. Space Park - zu bekämpfen.

Die Planung dieses Verfassungsbruchs geht uns alle an.
Bremen wird von der besonders an ambulanter Zwangsbehandlung interessierten Pharmaindustrie als Tarnkappenbomber (vorgeblich liberal, tatsächlich asozial), vorgeschickt, um mit der großen Koalition in Bremen das Grundgesetz in dieser Frage außer Kraft zu setzen. Danach würden die Bundesländer dominoartig folgen. Dieser gezielte Versuch eines Rollback in totalitäre Verhältnisse muss mit aller Entschiedenheit und Phantasie bekämpft werden. Alle möglichen Bündnispartner müssen bundesweit angesprochen und in den Widerstand mit einbezogen werden.
Eine große Anstrengung ist vonnöten!!!

Unser erster Beitrag ist:
- Beauftragung eines Rechtsgutachtens von R.A. Thomas Saschenbrecker und dessen Verbreitung, sobald es vorliegt.
- Aufruf und Unterstützung der Demonstrationen am 8.12.2004
in Bremen (um 13 Uhr vor dem Justizsenator, Richtweg 16-22) und
in Berlin (ab 14.30 Uhr vor der Bremer Landesvertretung, Hiroshimastr. 24)
- Eine Radiosendung im Dissidentenfunk am 16.12. um 22 h (Internet livestream:www.okb.de/radiostream.htm und 97,2 MHz)

V.i.S.d.P.: Uwe Pankow

Flugblatt zum herunterladen (Word.doc)
der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener Niedersachsen e.V.: "Bremen will Verfassungsbruch !!!"

Bilder von der Demonstration vor der Bremer Landesvertretung am 8. 12. 2004 in Berlin
und
in Bremen (als Link)
in Druckqualität zum Downloaden (Copyright frei):

(auf das Ausgewählte Bild klicken, dann mit rechtem Mausklick "Bild speichern unter...")


Bericht im "Weser Kurier" von der Demo in Bremen

"Weder Richter noch Psychiater haben sich seit 1979
bei Zwangseinweisungen an das Gesetz gehalten."

Interview mit Prof. Peter Kruckenberg - Text als PDF lesen
Audio im mp3-Format anhören

Gesamte 5. Sendung des Dissidentenfunks
zur ambulanten Zwangsbehandlung im mp3-Format (37 MB)


Wie alles Anfing - das Projekt der Ärzte:

Die treibende Kraft ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger psychiatrischer Krankenhäuser. Deren Vorsitzender, Rainer Kukla, bringt es anläßlich deren Versammlung, natürlich in Bremen, im Weser-Kurier vom 4. Dezember 2004 auf den Punkt: "Es geht um die so genannte "integrierte Versorgung" psychisch Kranker. Statt immer wieder Zwangseinweisungen vornehmen zu müssen, wolle man durch eine Art Fallmanagement den Patienten bei allen - wie es heißt - "Behandlungsschritten" begleiten - unabhängig, ob diese Behandlung von dem Betroffenen gewünscht ist oder nicht -, und damit unnötige Rückfälle vermeiden und Kosten sparen!

Ekeleregend wird ein Verbrechen ausgenutzt, um mit einer Lüge die Planung der eigenen Grundrechts- und Menschenrechtsverletzung, ja Folterpraxis zu propagieren:


Ärzte Zeitung, 25.05.2004

Bremen plant besseren Schutz vor psychisch kranken Gewalttätern
Betroffene sollen auch gegen ihren Willen medikamentös behandelt werden dürfen

BREMEN (cben). Bremen will gewalttätigen psychisch Kranken auch gegen ihren Willen Depot-Spritzen verabreichen dürfen, vorausgesetzt, ein richterlicher Beschluß liegt vor. Das hat eine Arbeitsgruppe aus Justiz-, Sozial-, und Innenbehörde vorgeschlagen.

Beschließt das Bremer Landesparlament, die Bürgerschaft, den Vorschlag, nimmt die Stadt in der Frage der Zwangsmedikation von psychisch Kranken in Deutschland die Vorreiter-Rolle ein. Bremens Sozialsenatorin Karin Röpke will schnell Ergebnisse sehen.

Anlaß der Initiative ist der Mord an einer Bremerin im vergangenen Jahr. Die junge Frau hatte sich an die Polizei gewandt, weil sie sich von ihrer psychisch kranken Nachbarin bedroht fühlte. Die Polizei griff nicht ein. Kurz darauf wurde die Studentin von ihrer Nachbarin erstochen.

Um in Zukunft schneller handeln zu können, kann die Bremer Polizei psychisch auffällige Menschen bereits jetzt direkt an eines der vier psychiatrischen Behandlungszentren der Stadt melden, sagt Heidrun Ide, Sprecherin des Sozialressorts. Die Betroffenen können dann auch gegen ihren Willen ins Behandlungszentrum geschickt werden. Früher mußte noch zunächst ein Antrag an das Stadtamt gestellt, das seinerseits einen richterlichen Beschluß zur Einweisung des Betroffenen in die Psychiatrie einholte. Ide: "Ob die Einweisung in jedem Falle eine Hilfe ist, ist fraglich."

Setzt sich die Gesetzesinitiative der Bremer durch, könnte die Kranken in den Gesundheitszentren auch bald gegen ihren Willen ambulant mit Medikamenten behandelt werden, die zwei bis drei Wochen wirken. Das dafür zu ändernde "Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten" (PsychKG) ist Ländersache. Also kann Bremen eigenständig entscheiden. Voraussichtlich im Herbst 2004 soll die Bürgerschaft über den Vorstoß entscheiden und den Vorschlag der Arbeitsgruppe in Gesetzesform gießen.
Quelle: http://groups.google.de/group/de.sci.medizin.psychiatrie/msg/5f71f7052cee0f2b?dmode=source&hl=de

 

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