Verkauf gestohlener Menschenrechte

Foto: Alejandro Nannini
Stehler: die Bundesdeutschen Gesetzgeber
Hehler: das Deutsche Institut für Regierungsgefälligkeiten
Prämie: der Stehler zahlt dem Hehler für die Vertuschung seines Verbrechens ein jährliches Schweigegeld von 463.000,- Euro, siehe Offener Brief

Am 4.12.2008 um 22:59 h hat der Bundestag unter Ausschluß irgendeines Publikums, (der Besucherdienst hatte um 20 Uhr die Pforten geschlossen) den Konventionsbetrug beschlossen: er hat das Unrecht zu Recht erklärt, dass die UN-Behindertenrechts-
konvention in einem Kernbereich, Gleichstellung in Recht und Gesetz um Freiheitsberaubung und folterartige Körperverletzung durch Zwangsbehandlung Behinderter endlich zu bannen, eben genau nicht gelten soll. Damit hat er die brachiale Entrechtung von Menschen, die als angeblich "psychisch krank" verleumdet werden, bestätigt statt beseitigt, die Entrechtung verstärkt statt aufgehoben.
Das damit gestärkte Sonder-Entrechtungsrecht hat das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte für illegal erklärt - es ist "intrinsically discriminatory" (übersetzt: an sich diskriminierend) und ein "unlawful law" (übersetzt: ein ungesetzliches Gesetz).

Vor den verschlossenen Türen des Bundestages wurde
gleichzeitig öffentlich gegen diesen Betrug demonstriert:


Foto: Guido Alessandro

Dass diese Transaktion vom Bundestag so klammheimlich spät nachts ohne Aussprache und unter Ausschluss des Publikums vollzogen wurde, ist ein weiterer Beweis für die betrügerische Absicht, in der sie begangen wurde. Die 3 Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linkspartei haben zwar in Entschließungsanträge mit Lippenbekenntnissen fürs Archiv des Bundestags ein bißchen Schaum geschlagen. Da sie sich alle weigern, ihre Vetomacht (nach dem Lindauer Abkommen Art. 3) als Koalitionspartner in Landesregierungen zu nutzen, um die menschenrechtskonforme Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention zu gewährleisten, sind sie genauso Teil einer hermetischen politischen Klasse, die in der BRD nun dreierlei bewiesen hat:

Auf alle drei Konsequenzen wurden die Abgeordneten aller Landtage und des Bundestages, das Kanzleramt und die MinisterInnen in persönlichen Anschreiben der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener hingewiesen (siehe jeweils beigelegte Pressemitteilung), so dass ihr Handeln ein bewusst willentliches Tun ist und es keine Entschuldigung durch Unwissenheit gibt.

Wir werden trotz alledem an Text und Geist der Konvention, wie sie vom Hochkommissariat für Menschenrechte bestätigt wurde, festhalten und deshalb gilt für uns:

Ab 1.1.09 sind alle, die in einer Geschlossenen arbeiten, Verbrecher,
weil dann durch die in Kraft tretende Behindertenrechtskonvention Körperverletzung und Freiheitsberaubung an angeblich "psychisch Kranken" genauso ein Verbrechen sind, wie bei nicht so Verleumdeten.

Die International Association Against Psychiatric Assault (IAAPA) macht dazu ein internationales Preisausschreiben für den besten Slogan, siehe: www.iaapa.de/competition_deutsch.htm

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