|
|
Schirmherr:
Gert
Postel
Geschäftsstelle: Haus der Demokratie und Menschenrechte Greifswalder Straße 4 10405 Berlin |
||||||||||||||||||||||
| Die-BPE: | |||||||||||||||||||||||
|
-
Satzung FAQ: Kontakt:
Gutachten Stellungnahmen: |
Endstation Klapse! Beitrag in "Kulturzeit" bei 3 sat am 25.1.2011: 30 Jahre Irren-Offensive - Film bei Youtube:
|
||||||||||||||||||||||
|
Berlin,
7.9.2011: Dürften die in Berlin als "Mitarbeiter des Bezirksamtes" bezeichneten Damen und Herren des Sozialpsychiatrischen Dienstes Waffen tragen, dann wären sie es gewesen, die geschossen hätten. Die Polizei arbeitete in beiden Fällen lediglich im Auftrag des Sozialpsychiatrischen Dienstes ("Amtshilfe"). Wenn die Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes die Aktion erst gar nicht gestartet oder vorzeitig abgebrochen hätten, würden beide noch leben. Verantwortlich für das Geschehen sind also zunächst die Mitarbeiter der Sozialpsychiatrischen Dienste und die skandalöse psychiatrische Sondergesetzgebung (PsychKG, "Betreuungs"recht), die es möglich machten, dass Menschen, die nichts verbrochen haben, und die nur das Pech hatten, von einem Psychiater zum (gefährlichen) "psychisch Kranken" erklärt worden zu sein, mit Gewalt einer psychiatrischen "Behandlung" und Einsperrung in einem sogenannten psychiatrischen "Krankenhaus" zugeführt werden können. Deshalb
fordern wir: Um den Platz zu markieren, an dem das Unheil in Berlin seinen Lauf begonnen hat, rufen wir zu einer Kundgebung vor dem Sozialpsychiatrischen Dienst im Bezirksamt Reinickendorf, Gesundheitsamt, Teichstraße 65 Haus 4 am Donnerstag 15.9. von 16 - 18 Uhr auf. [Ortsbeschreibung hier] Um psychiatrische Zwangsmaßnahmen wie Zwangsdiagnosen, Zwangseinweisung, Zwangsbehandlung und Zwangs"Betreuung" von vornherein rechtswirksam auszuschließen, empfehlen wir dringend die PatVerfü www.PatVerfue.de Es rufen auf: Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener: die-bpe.de, Irren-Offensive: antipsychiatrie.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg: psychiatrie-erfahren.de, Werner-Fuß-Zentrum: psychiatrie-erfahrene.de |
Demonstration
an Montag, 1.8. um 15 Uhr:
Nur spießig?
Nein, Grüne Zyniker der Macht verachten sogar die Menschenrechte!
Die-BPE dokumentiert hier
den Schriftwechsel, den wir mit der Parteiführung
der Berliner Grünen bzw. der Kandidatin für das
Amt der regierenden Bürgermeisterin, Renate Künast,
geführt haben. Diese Antworten der Grünen haben
uns veranlaßt, zum 1. August in einem Bündniss
zu einer Demonstration vor der sog. "Grünen Botschaft"
mit
dieser Erklärung aufzurufen.
Gemeinsame Resolution der Mitgliederversammlung der International Associaton Against Psychiatric Assault; der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie- Erfahrener e.V.; des Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW e.V., des Landesverbandes Psychiatrie-Erfahrener Berlin- Brandenburg e.V. und der Irren-Offensive e.V. im Werner-Fuss-Zentrum CPT plant neue Folter-Verschleierungs-Besuche Wie wir erfuhren, stehen dieses Jahr beim „European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT)“ u.a. wieder “Besuche” in deutschen Psychiatrien auf der Agenda. Seit dem 01.01.2009 sind psychiatrische Zwangsmaßnahmen durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in der BRD ein Verbrechen. Indem die UN-Behindertenrechtskonvention („Convention on the Rights of Persons with Disabilities“) in Artikel 14 vorschreibt, „dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt“, sind die deutschen Psychisch Kranken Gesetze (PsychKG), welche zwangsweise Unterbringung aufgrund einer „Behinderung“, einer angeblichen „psychischen Krankheit“, zulassen, zu unrechtmäßigen und illegalen Sondergesetzen geworden, die zu beseitigen sind.(1) Die UN- Behindertenrechtskonvention bestätigt, was seit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und auch entsprechend der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1953 ohnehin gilt: Zwangsmaßnahmen der Psychiatrie, das Einsperren, die Zwangsbehandlung und Entmündigung, sind weltweit und in allen Fällen schwere Menschenrechtsverletzung, v.a. Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Verletzung der Persönlichkeitsrechte und der menschlichen Würde. Des Weiteren entspricht psychiatrische Zwangsbehandlung den Kriterien von Folter, wie sie die durch die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1984 angenommene Antifolterkonvention („Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“) definiert: Den in den psychiatrischen Gefängnissen arrestierten Insassen werden v.a. mittels gewaltsamer Verabreichung von Psychopharmaka und Elektroschocks (sogenannte „EKT“) große körperliche und seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt. Die in der geschlossenen Psychiatrie stets und vorsätzlich praktizierte Zwangsbehandlung, Einschüchterung und Nötigung hat zum Ziel, das Geständnis „Krankheitseinsichtigkeit“ und somit „Compliance“ zu erwirken. Sogenannte vormals „Krankheitsuneinsichtige“ sollen gefügig und (scheinbar) „behandlungs“willig gemacht werden. Es wird auf Grundlage von Diskriminierung und Verleumdung gehandelt, indem Menschen als “geisteskrank“ tituliert werden. Diese Leiden werden auf Veranlassung und mit ausdrücklichem Einverständnis von Angehörigen des öffentlichen Dienstes verursacht. Die durch die Psychiatrie praktizierte Folter findet nicht als Einzelfall oder als gelegentlicher Machtmissbrauch durch das Psychiatriepersonal statt, sondern ist die Regel in jeder geschlossenen Anstalt, weil in Deutschland immer noch die psychiatrischen Zwangsgesetze wie z.B. die PsychKG existieren, obwohl diese spätestens im Zuge der Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention hätten annulliert werden müssen.(2) Ebenso, wie das den Willen brechende Eindringen in den Körper bei einer Vergewaltigung, kann die Zwangsbehandlung in der Psychiatrie auch dann nicht legalisiert werden, wenn diese, wie einige „Experten“ meinen, durch eine Richterin oder einen Richter „überprüft“ und von dieser oder diesem „kontrolliert“ wird.(3) Solche „Menschenrechtsexperten“ stellen sich außerhalb menschenrechtlicher Grundsätze, um die psychiatrischen Foltermaßnahmen zu schützen. Auch Vergewaltigung bleibt Vergewaltigung - selbst wenn sie von einem Richter angeordnet, überprüft und kontrolliert, von einem Arzt ausgeführt und „medizinische Behandlung“ genannt werden würde. Das „Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“ (CPT) ist zu einem Siebtel (6 von 42) mit Psychiaterinnen und Psychiatern besetzt und somit befangen(4). Anstatt gegen die dem psychiatrischen System immanente psychiatrische Gewalt und Folter und die auch vom UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR) bereits im Oktober 2008 als „intrinsically discriminatory“ bezeichneten „ungesetzlichen“ Gesetze)(5), die psychiatrischen Sondergesetze, vorzugehen und auf diese Argumentation gestützt die Regierungen der betreffenden Staaten des Europarats zurechtzuweisen, sieht das CPT seine „erste Priorität“ allenfalls darin, „bei Besuchen in psychiatrischen Einrichtungen [….], festzustellen, ob es irgendwelche Anzeichen für die absichtliche Misshandlung von Patienten gibt“(6). Entgegen den Äußerungen der UN und deren Hochkommissarin ist es dabei der Meinung, es könne „in jeder psychiatrischen Einrichtung (…) gelegentlich notwendig werden, gegen erregte und/oder gewalttätige Patienten Zwangsmittel einzusetzen“ und billigt dabei auch die Anwendung von „Riemen, Zwangsjacken etc.“(7) Aus diesen Gründen müssen wir die vom CPT veranstalteten Einzelfallprüfungen, die Besuche lediglich einzelner Psychiatrie-Folter-Tatorte, die das CPT verharmlosend als „gewisse Haftorte“(8) bezeichnet, welche auch nur, „um optimale Wirksamkeit zu erreichen“, „sowohl regelmäßig als auch unangekündigt stattfinden“ „sollten“ und bei denen „die Behörde“ auch nur „befugt sein [sollte], inhaftierte Personen unter vier Augen zu befragen“(9) (10) als das benennen, was sie sind: Folterverschleiernde Maßnahmen, welche weiterhin die Illusion nähren sollen, Foltermaßnahmen könnten noch durch ein Gesetz und durch Richterspruch legitimiert werden und der Anschein von Legalität bestünde zu Recht. Dies gilt besonders in Bezug auf die Staaten des Europarates, welche die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet und ratifiziert haben. Bisher sind das Aserbaidschan (28.1.03.2009), Belgien (02.07.2009), Bosnien und Herzegowina (12.03. 2010), Dänemark (24.07.2009), Deutschland (24.02.2009), Frankreich (18.02.2010), Italien (15.05.2009), Kroatien (15.08.2007), Lettland (01.03.2010), Montenegro (02.11.2009), Österreich (26.09.2008), Portugal (23.09.2009), San Marino (22.02.2008), Schweden (15.12.2008), Serbien (31.07.2009), Slowenien (24.04.2008), Spanien (03.12.2007), Tschechische Republik (28.09.2009), Türkei (28.09.2009), Ukraine (04.02.2010), Ungarn (20.07.2007), Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (07.08.2009).(11) Indem das CPT also seine „Einzelfallprüfungen“ und im Soll-Modus angekündigten „Besuche“, welche zudem verbunden sind mit Empfehlungen an die Psychiatrie hinsichtlich „verbesserter“ Kontrolltechniken(12), zu Folterperfektionierungsmaßnahmen macht und damit sowohl die Behindertenrechtskonvention als auch die diesbezüglichen Stellungnahmen des UN-Hochkommissariats zu einer Karikatur macht und so auch den gesamten United Nations und der Idee der universellen Menschenrechte an sich schadet, ist es zu unserem politischen Gegner geworden. Wir brauchen weder dieses Folterverschleierungs-Komitee noch seine Besuche und wir werden uns auch nicht als Ratgeber eines solchen Komitees oder durch entsprechende Zuarbeit mitschuldig an der Verhüllung der Folter von Psychiatrie- Insassen machen. Sollte das „European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT)“ jedoch bereit sein, in einem ersten Schritt gegenüber den Regierungen der BRD und den anderen Staaten des Europarates, welche die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert haben, Stellung zu beziehen und gegen deren illegal weiterbestehenden psychiatrischen Sondergesetze vorzugehen, wäre eine Zusammenarbeit durchaus wieder in den Bereich des Möglichen gerückt. Diese Resolution wurde allen Mitgliedern des CPT am 17.04.2010 zugesandt. Link zur Resolution in Englisch und in Polnisch (1)
vgl.Kaleck/Hilbrans/Scharmer 2008: Gutachterliche Stellungnahme.
Ratifikation der UN Disability Convention vom 30.03.2007
und Auswirkung auf die Gesetze für so genannte psychisch
Kranke am Beispiel der Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung
nach dem PsychKG Berlin. URL:
www.die-bpe.de/stellungnahme ------------------------ Resonanz in den Medien: www.readers-edition.de/2010/05/07/psychiatrie-offener-brief-an-cpt/ |
2.2.2009:
Demonstration vor der Böll-Stiftung:
Offener
Brief an die Stiftung, warum wir demonstrieren - Link hier
Hubert
Hüppe – ein paternalistischer Gegner der Selbstbestimmung
Wenn Hubert Hüppe behaupten sollte, er sei
für Selbstbestimmung und die Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention,
so ist das eine Lüge.
Hubert Hüppe hat sich behindertenpolitisch in der letzten Legislaturperiode
als menschenrechtsfeindlicher "Geisterfahrer" erwiesen. In reaktionärster
Weise hat er sich gegen Selbstbestimmung entschieden, indem er
... [vollständiges
Flugblatt verteilt am
14.01.2010 im
Rahmen einer Demonstration vor dem Kleisthaus dem Sitz des neuen
Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Hubert Hüppe
anläßlich der Fachtagung
"Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation
in Deutschland, hier klicken]
Dass
Psychiatrie immer nur Schwindel ist, wurde wieder eindrucksvoll
bewiesen - Gert Postel
hat Schule gemacht:
Wie der WDR in seiner Rundschau am 3.12.2009 berichtete, hat sich
herausgestellt, dass der Chefarzt der Horizont Drogen Fachklinik
in Rees: http://www.fachklinik-horizont.de/index.htm
seit zwei Jahren eine Person ist, die
- weder einen Dr. hat
- noch Arzt ist
- noch ein Abitur hat
- und zu allem Überdruss nicht mal einen Führerschein.
Und das, und nur! das, ist ihr zum Verhängnis geworden: bei mehreren
Führerscheinkontrollen ist das der Polizei aufgefallen und daraufhin
hat sie die Identität das Fahrers genauer untersucht und er ist
aufgeflogen.
Eins ist jetzt endgültig bewiesen:
Es gibt kein psychiatrisches Wissen
Es gab noch nie ein psychiatrisches Wissen
und es wird niemals ein psychiatrisches Wissen geben.
Wer in einer Psychiatrie als angeblicher "Arzt" auch ohne Approbation
arbeitet ist nur ein Hochstapler unter Hochstaplern
(Zitat Gert
Postel)
Originalbericht
in der Mediathek des WDR
Der
Kunsthändler Eberhard Herrmann wurde 1994 per Ferndiagnose für
verrückt erklärt. Seine Ex-Frau hatte den berühmt berüchtigten
Prof. Möller, Chefarzt-Psychiater in München, um ein Gutachten
gebeten - und damit Herrmanns Leben zerstört.
Das ZDF hat kürzlich am 10.11. in der Sendung Hallo Deutschland
darüber berichtet, in der Internet Mediathek des ZDF abrufbar:
www.zdf.de/ZDFmediathek
in der er seine Methode, Ferngutachten zu machen, in skurriler
Weise verteidigt.
Es geht ja auch um was: 3 Millionen Euro Schadensersatz.
Da lässt der Herr Prof. die Hosen runter, wie er meint, dass eine
ordentliche psychiatrische Diagnose zu Stande kommt: auf einen
Blick; das Hörensagen der Angehörigen verdichtet zu einer psychiatrischen
Verleumdung, reicht zu einer Existenzvernichtung.
Am
4.2.2010 berichtet der Münchner Merkur bzw. dpa:
Schweigepflicht
verletzt: Psychiatrie-Professor muss zahlen
München
- Der Leiter
einer psychiatrischen Universitätsklinik in München muss einem
ehemaligen Galeristen 15.000 Euro Schmerzensgeld
wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht zahlen.
Der Professor haftet nach einem Berufungsurteils des Oberlandesgerichts München vom Donnerstag für alle materiellen Schäden, die dem 65-jährigen Geschäftsmann durch die Weitergabe eines Attestes über eine geistige Erkrankung entstanden sind und noch entstehen können (Az.: 1 U 4650/08).
Kläger-Anwalt Martin Riemer sprach bereits von dem “teuersten Attest in der Geschichte der Psychiatrie“. Er beziffert den Schaden seines Mandanten auf 3,3 Millionen Euro, die jetzt in einem eigenen Prozess zunächst vor dem Landgericht eingeklagt werden müssten. Dieses hatte dem früheren Eigentümer einer Teppich-Galerie in bester Münchner Geschäftslage ursprünglich Schadenersatzansprüche verweigert und lediglich ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zugestanden.
Hintergrund des schon mehr als zehn Jahre dauernden Zivilrechtsstreits ist eine Scheidungsauseinandersetzung. Der Klinikdirektor hatte 1994 die Notwendigkeit einer Unterbringung des Klägers in der Psychiatrie bescheinigt und dieses Gutachten der damaligen Ehefrau des Galeristen zugänglich gemacht. Dieser flüchtete jedoch in die Schweiz und ließ sich dort von einem Psychiater seiner Wahl untersuchen, der ihm geistige Gesundheit diagnostizierte.
Der
heute 65-Jährige machte in dem 1997 begonnenen Rechtsstreit den
Verlust seines Geschäfts nach Kündigung eines Bankkredits geltend.
Dies wurde vom OLG - wie schon von der Vorinstanz - jedoch zurückgewiesen.
Die Aufgabe der Galerie sei keine Folge der Indiskretion des Klinikchefs
gewesen, urteilte der Zivilsenat. Nach Aussage von Bank-Mitarbeitern
hatten sie bei Kündigung der Kreditlinie keine Kenntnis von dem
Attest. Dem Urteil zufolge wurde durch das Bekanntwerden des Attestes
aber der Ruf des Geschäftsmannes mit gravierenden Folgen geschädigt.
Dafür stehe ihm Entschädigung zu. Revision gegen die Entscheidung
ließ der Zivilsenat nicht zu.
Der
alltäglichere Fall ist hier nachzulesen - im Handbuch zur Software
für die sozialpsychiatrischen Dienste (SpD), wie es hier veröffentlicht
ist: http://spdi32.de/demo/Handbuch%20SpDI.pdf
siehe z.B. Seite 28:
"Hat der Klient noch keine Diagnosen, ist das Fenster leer.
Im unteren Bildschirmbereich werden Informationen zur markierten
Diagnose angezeigt. SpDI32 unterscheidet Diagnosegruppen, Diagnosearten
und Detaildiagnosen. Einem Klienten kann so bereits in einem
frühen Stadium eine Diagnose zugeordnet werden, ohne sich detailliert
festlegen zu müssen.
Es kann eine Hauptdiagnose und eine beliebige Zahl von Nebendiagnosen
eingetragen werden. Für die Senatsstatistik ist es ausreichend,
eine Hauptdiagnosegruppe festzulegen. Dies muss keine Detaildiagnose
sein."
So werden Menschen mit staatlichen Mitteln zu einem Stück hirnkrankem
Fleisch gemacht, systematisch verfolgt und nahezu aller ihrer
Grund- und Menschenrechte beraubt, um am Ende als kolonialisierte
Subjekte im Netz der psychiatrischen Institutionen endgültig entmündigt
zu sein.
Wir haben dagegen eine Anregung für´s nächste Update der Software,
den:
Sperrvermerk - Achtung PatVerfü
geschützt
Jegliche Akte kann bei dieser Person zu einer Strafverfolgung
führen.
Berlin, 18.6.2009: Nach jahrelanger Diskussion ist heute endlich das neue Gesetz zur rechtlichen Regelung von Patientenverfügungen auch vom Bundesrat verabschiedet worden. Der Gesetzgeber hat sich deutlich und parteiübergreifend darauf geeinigt, dem Patientenwillen und damit der Selbstbestimmung in jeder Lebenslage und entgegen jedem ärztlichen und staatlichen Paternalismus unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung Geltung zu verschaffen.
Die Zeiten, als andere - Ärzte und Richter - definierten, was das angeblich „objektive“ Wohl eines Menschen sei und was zu diesem angeblich „objektiven“ Wohle eines Menschen gegen dessen erklärten Willen zu...mehr
1.9. 2009 Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft getreten!
Am
1.9.2009 ist das vom Bundestag am 18.6. beschlossene neue Gesetz
zur Patientenverfügung in Kraft getreten. Das ist für uns der
Anlaß, die Auswirkungen, die das neue Gesetz mit sich bringt,
mit den "Hinweisen für Richter, Betreuer und Psychiater"
bekannt zu machen, wie sie hier veröffentlicht sind: patverfue.de/hinweise.html
Diese Hinweise wurden in Zusammenarbeit mit Vertrauensanwälten
entwickelt. Sie buchstabieren das neue
Gesetz insbesondere in Hinsicht auf die PatVerfü
aus.
Am 11.9. wurden von uns in 348 psychiatrischen Gefängnissen,
siehe Liste
der Tatorte, alle psychiatrischen Oberärzte mit den
"Hinweisen für psychiatrische Fachärzte" sowie denen für Richter
und Betreuer per Fax informiert.
Eine Antwort darauf von Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Heinz Häfner, Initiator des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim, erwiderte Prof. Wolf-Dieter Narr mit einer E-Mail. Prof. Narr hat der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie Erfahrener eine Kopie dieser Mail zukommen lassen, die sie hier veröffentlicht hat.
Wir unterstützen das Preisausschreiben von
IAAPA, einen geeigneten Slogan zur Kriminalisierung der Verbrecher zu finden, die nach dem 1.1.2009 noch in einer geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie arbeiten:
http://www.iaapa.de/competition_deutsch.htm
Diese Erklärung als PDF zum Ausdrucken
Erklärung der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener zur einstimmigen Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention durch den Bundestag am 4.12.2008:
|
Verkauf
gestohlener Menschenrechte
|
Stehler: die Bundesdeutschen Gesetzgeber
Hehler: das Deutsche Institut für Regierungsgefälligkeiten
Prämie: der Stehler zahlt dem Hehler für die Vertuschung seines Verbrechens ein jährliches Schweigegeld von 463.000,- Euro, siehe Offener Brief
Am 4.12.2008 um 22:59 h hat der Bundestag unter Ausschluß irgendeines Publikums, (der Besucherdienst hatte um 20 Uhr die Pforten geschlossen) den Konventionsbetrug beschlossen: er hat das Unrecht zu Recht erklärt, dass die
UN-Behindertenrechts-
konvention in einem Kernbereich, Gleichstellung in Recht und Gesetz um Freiheitsberaubung und folterartige Körperverletzung durch Zwangsbehandlung Behinderter endlich zu bannen, eben genau nicht gelten soll. Damit hat er die brachiale Entrechtung von Menschen, die als angeblich "psychisch krank" verleumdet werden, bestätigt statt beseitigt, die Entrechtung verstärkt statt aufgehoben.
Das damit gestärkte Sonder-Entrechtungsrecht hat das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte für illegal erklärt - es ist "intrinsically discriminatory" (übersetzt: an sich diskriminierend) und ein "unlawful law" (übersetzt: ein ungesetzliches Gesetz).
-------
Foto: Alejandro Nannini, zum Vergrößern: anklicken
Vor den verschlossenen Türen des Bundestages wurde
gleichzeitig öffentlich gegen diesen Betrug demonstriert:
Foto: Guido Alessandro, zum Vergrößern: anklicken
Dass diese Transaktion vom Bundestag so klammheimlich spät nachts ohne Aussprache und unter Ausschluss des Publikums vollzogen wurde, ist ein weiterer Beweis für die betrügerische Absicht, in der sie begangen wurde.Die 3 Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linkspartei haben zwar in Entschließungsanträge mit Lippenbekenntnissen fürs Archiv des Bundestags ein bißchen Schaum geschlagen. Da sie sich alle weigern, ihre Vetomacht (nach dem
Lindauer Abkommen Art. 3) als Koalitionspartner in Landesregierungen zu nutzen, um die menschenrechtskonforme Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention zu gewährleisten, sind sie genauso Teil einer hermetischen politischen Klasse, die in der BRD nun dreierlei bewiesen hat:
Auf alle drei Konsequenzen wurden die Abgeordneten aller Landtage und des Bundestages, das Kanzleramt und die MinisterInnen in persönlichen Anschreiben der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener hingewiesen (siehe jeweils beigelegte Pressemitteilung), so dass ihr Handeln ein bewusst willentliches Tun ist und es keine Entschuldigung durch Unwissenheit gibt.
Wir werden trotz alledem an Text und Geist der Konvention, wie sie vom Hochkommissariat für Menschenrechte bestätigt wurde, festhalten und deshalb gilt für uns:
Ab 1.1.09 sind alle, die in einer Geschlossenen arbeiten, Verbrecher,
weil dann durch die in Kraft tretende Behindertenrechtskonvention Körperverletzung und Freiheitsberaubung an angeblich "psychisch Kranken" genauso ein Verbrechen sind, wie bei nicht so Verleumdeten.
12 Wochen Demonstrationen vom 3. Sept. bis 25. Nov. 2008
vor dem Sitz der Gesundheitssenatorin in Berlin
Auf die folgende Presseerklärung in
Englisch hat die International Association Against Psychiatric Assault einen solaridarischen Brief an das UN-Hochkommissariat in Genf geschrieben, der
hier veröffentlicht ist.
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
ENGLISH
![]()
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
Fax: 030-782 8947
www.die-bpe.de
Mittwoch, 8. Oktober, 2008Pressemitteilung
Das
UN-Hochkommissariat für Menschenrechte* bestätigt:
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Betrug und eine FälschungAm 1. Oktober 2008 wurde vom Bundeskabinett der Gesetzentwurf zur Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention** beschlossen. In ihrer Pressemitteilung behauptet die Bundesregierung, dass damit „das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung auf nationaler Ebene“ umgesetzt werde. Diese Behauptung ist falsch und stellt eine Täuschung dar, mit der das tatsächliche Verhältnis des Gesetzentwurfes zu Wort und Geist des Konventionstextes verdeckt werden soll.
Artikel 14 1b) der Konvention legt ausdrücklich fest,
„dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.“
Dagegen wird in der zum Gesetz gehörenden „Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“**, Bundesrat Drucksache Nummer 760/08 auf Seite 52 zu Artikel 14 folgende Einschränkung vorgenommen:
„Sowohl aus Absatz 1 Buchstabe b als auch aus Absatz 2 ergibt sich, dass eine Freiheitsentziehung auch bei behinderten Menschen nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist. Voraussetzung ist allerdings, dass zur Behinderung besondere Umstände hinzutreten müssen, die die Entziehung der Freiheit erforderlich machen. Das ist etwa der Fall, wenn nur mittels der Freiheitsentziehung eine Selbst- oder Fremdgefährdung vermieden werden kann. Sofern also zusätzliche Umstände vorliegen, die eine Freiheitsentziehung rechtfertigen, kann diese auch dann zulässig sein, wenn die die Freiheitsentziehung begründenden Umstände mit einer Behinderung zusammenhängen.“
Der Gesetzentwurf** nimmt damit in betrügerischer Absicht eine dem Konventionstext widersprechende und fälschende Interpretation der Voraussetzungen für einen Freiheitsentzug von Menschen mit Behinderungen vor, die ausdrücklich dazu dient, die in der Bundesrepublik vorhandenen Sondergesetze für sogenannte psychische Kranke (PsychKG, §63 StGB, Regelungen im Betreuungsrecht) unangetastet zu lassen, die regelmäßig die Einschränkung von Grund- und Menschenrechten mit dem Verweis auf eine angebliche „Selbst- und/oder Fremdgefährdung“ rechtfertigen.
Die Note des UN-Hochkommissariat für Menschenrechte* anlässlich der „Dignity and Justice for Detainees Week“ (6. bis 12. Oktober 2008) bestätigt unsere Feststellung, dass es sich um eine Fälschung des Konventionstextes handelt:
„International human rights law and standards are very clear: persons with disabilities have the right to liberty and security of the person on an equal basis with others. The existence of a disability can in no case justify a deprivation of liberty. Persons with disabilities may be lawfully deprived of their liberty for having committed a crime or violated the law.“
Rechtliche Gleichstellung von „psychisch Kranken“ bedeutet, dass sie wie alle anderen das Recht haben, ihre Gesundheit oder ihr Leben in Gefahr zu bringen, ohne von staatlicher Seite dafür belangt zu werden. Und sie bedeutet, dass auch ein Freiheitsentzug wegen einer vermuteten oder tatsächlichen Fremdgefährdung, wie sie in einigen Polizei- und Strafgesetzen vorgesehen ist, nur nach diesen allgemeinen Gesetzen erfolgen und nur der Gefahrenabwehr, nicht jedoch der „Besserung des Verhaltens“ dienen darf. In jedem Fall verbietet die UN-Konvention in allen diesen Fällen, dass eine Behinderung (hier eine diagnostizierte „psychische Krankheit“) ein Sondergrund für die Einschränkung der Menschenrechte der Betroffenen ist.
Die übliche Praxis, Entrechtungen und Zwang mit „Selbst- und/oder Fremdgefährdung“ oder mit einem unterstellten oder tatsächlichen Hilfebedarf der Betroffenen zu begründen verurteilt das UN-Hochkommissariat unmissverständlich:
„In violation of relevant international standards, in many legal systems persons with disabilities, and especially persons with mental and intellectual disabilities, are deprived of their liberty simply on the grounds of their disability. Such disability is sometimes used to justify preventive detention measures on the grounds that the person with a disability might cause harm to himself or to others.
In other cases, persons with disabilities are deprived of their liberty for their care and treatment. All such practices, policies and laws are in contravention of existing international standards.
The Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) states clearly that deprivation of liberty based on the existence of a disability is contrary to international human rights law, is intrinsically discriminatory, and is therefore unlawful. Such unlawfulness also extends to situations where additional grounds—such as the need for care, treatment and the safety of the person or the community—are used to justify deprivation of liberty.“
Die „Denkschrift“ ist zwar nicht Gesetzestext, wird aber in der praktischen Rechtsprechung bis in die höchsten Instanzen bei der Interpretation des Wortlautes des Gesetzes als Wille und (bindende) Meinung des Gesetzgebers berücksichtigt werden. Menschen könnten sich deshalb nicht unter Berufung auf die UN-Behindertenrechtskonvention des erzwungenen Aufenthaltes in einer psychiatrischen Klinik oder einer Zwangsbehandlung erwehren, denn die Gerichte würden sich auf die der Konvention widersprechenden deutschen Gesetze berufen.
Tatsächlich gibt es in der Behindertenrechtskonvention also keinerlei Interpretationsspielraum zugunsten der betrügerischen Fälschung im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Bundesregierung und alle Abgeordneten des Bundestages und aller Länderparlamente sind durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener von dem geplanten Konventionsbetrug unterrichtet worden. Wird das Gesetz dennoch beschlossen, dann können daraus nur folgende Schlüsse gezogen werden:
- Die UN Konvention wird zu einer Verhöhnung der Hoffnungen der Behinderten auf tatsächliche rechtliche Gleichstellung
- Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien entwürdigen mit diesem Vorgehen die UN, wenn deren Konventionen ohne praktische Konsequenzen selbst für Kernbereiche (Freiheitsentzug, Folter) auf nationaler Ebene ratifiziert werden.
- Darüber hinaus wird die Idee der universellen Menschenrechte und ihre Wirksamkeit geschwächt, wenn auf diese unverfrorenen Art und Weise mit einer sie angeblich stärkenden Konvention umgegangen werden kann.
Wir rufen deshalb alle Menschen, die sich nicht täuschen lassen wollen, auf, dieser niederträchtigen Farce erbitterten Widerstand entgegenzusetzen. Treten Sie den geplanten Machenschaften gegen die UN-Behindertenrechtskonvention öffentlich oder auch gegenüber den Abgeordneten Ihres Wahlkreises entgegen. Oder kommen Sie zur Dauerdemonstration für die Abschaffung der PsychKGe und gegen den Konventionsbetrug in Berlin, werktäglich 14.00 – 16:30 Uhr vor der Senatsverwaltung für Gesundheit, Brückenstr. 6 (S-Bahnhof Jannowitzbrücke).
Weitere Informationen dazu:
www.die-bpe.de
* Quelle: DIGNITY AND JUSTICE FOR DETAINEES WEEK, Information Note No. 4, Persons with Disabilities:
www.ohchr.org/EN/UDHR/Documents/60UDHR/detention_infonote_4.pdf
**Bundesrat Drucksache Nummer 760/08
|
|
|
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. Haus
der Demokratie und Menschenrechte Ähnliches
Statement der International Association Against Psychiatric
Assault: 29. März 2007 Presseerklärung: Die UN Behindertenkonvention nur ratifizieren, wenn gleichzeitig alle psychiatrischen Sonder-Entrechtungsgesetze abgeschafft werden Morgen wird in New York die von der UN Generalversammlung am 13.12.2006 verabschiedete "Convention on the Protection and Promotion of the Rights and Dignity of Persons with Disabilities"1 von der deutschen Regierung paraphiert. Mit dieser Unterzeichnung beginnt die Zeit, in der in der deutschen Politik diese Convention und deren politische Implikationen diskutiert wird, um am Ende dieses Prozesses die Convention durch den Gesetzgeber zu ratifizieren, oder dies entgegen der bisherigen Unterstützung beim Zustandekommen der Convention zu unterlassen. Da es in der Convention um die Menschenrechte behinderter Menschen geht, muss vor allem die systematische und flächendeckende Verletzung dieser Menschenrechte durch die Gesetzgebung zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsmaßnahmen - Zwangseinweisung und Zwangbehandlung - sowie willkürliche Strafverlängerung durch forensische Psychiatrie beendet werden. Wenn die Convention in Deutschland ratifiziert und damit Gesetz werden sollte, ohne dass die psychiatrischen Sondergesetze gleichzeitig außer Kraft gesetzt werden, würde sich die Convention in ihr Gegenteil verkehren: sie würde zu einem weiteren Instrument gegen die Rechte, die Menschenrechte, der Menschen werden, die als angeblich "psychisch krank" psychiatrisch-medizinisch verleumdet werden. Diese "Diagnosen" werden in der Convention mit dem Begriff "Behinderung" bezeichnet (Artikel 1, Abs. 2): Der Begriff behinderte Menschen umfasst Menschen mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesschädigungen,… [Fett hinzugefügt] Die Convention wendet sich explizit gegen die rechtliche Diskriminierung von Behinderten (Artikel 2, Abs. 3): "Diskriminierung auf Grund einer Behinderung" bezeichnet jede Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung auf Grund einer Behinderung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass die auf die Gleichberechtigung mit anderen gegründete Anerkennung, Inanspruchnahme oder Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, staatsbürgerlichen oder jedem anderen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird. Die Convention untersagt damit explizit die Möglichkeiten, die das Grundgesetz zur Aufhebung der Grundrechte durch ein Gesetz offen gelassen hat, wenn diese gesetzlichen Sonderregelungen eine "Behinderung" zum Kriterium haben. Genau das ist aber der Fall bei den psychiatrischen Sondergesetzen: sowohl die PsychKG´s als auch die forensischen Sondergesetze § 126 StPO und § 63 StGB haben als notwendige Bedingung ein psychiatrisches Gutachten bzw. eine zwangsweise Begutachtung dafür. Sie sind demzufolge abzuschaffen, denn sie widersprechen der Convention. Darüber
hinaus verpflichtet die Convention einen ratifizierenden Staat
in Artikel 12 dazu: Damit muss jede Zwangsentmündigung, irreführend "Betreuung" genannt, und die damit ermöglichte Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht, unterbunden werden und kann auch nicht mehr zynisch als "Schutz" und zum angeblichen "Wohl" der Betroffenen ausgegeben und legitimiert werden. Es muss also der § 1896 Absatz 1a BGB entsprechend unserer Forderung aus dem Jahr 2004 geändert werden: "Gegen den erklärten Willen2 des Volljährigen darf ein Betreuer weder bestellt, noch eine Betreuung aufrechterhalten werden." Zur Unterstützung dieser Rechtsauffassung der Convention haben wir ein Rechtsgutachten bei einem auf internationales Menschenrecht spezialisierten Juristen in Auftrag gegeben. Wir bitten Behindertenorganisationen dringend, gegen eine Ratifizierung der Convention in der BRD Stellung zu beziehen, wenn sie nicht erfüllt, was darin versprochen wird: rechtliche Diskriminierungsfreiheit. Rechtliche Diskriminierung wird in ihrer radikalsten, brutalsten und menschenverachtendsten Form in Deutschland durch die Gesetze zur Legalisierung der Zwangspsychiatrie ausgeübt. Wenn Behindertenorganisationen hingegen auf eine schnelle Ratifizierung drängen sollten, weil sie sich Effekte positiver Diskriminierung von der Convention erhoffen, wäre eine Ratifizierung ohne die Abschaffung der Zwangspsychiatrie zu einem unerträglichen Preis erkauft: der Fortsetzung der Barbarei der Zwangspsychiatrie, deren folterartige Praxis und Ableugnung der Selbstbestimmung von Menschen, die als angeblich "psychisch krank" psychiatrisch-medizinisch verleumdet werden. Eine
Ratifizierung unter Beibehaltung der psychiatrischen Sondergesetze
würde die Convention zu einer zynischen Karikatur machen: Die
Convention würde zu einem zusätzlichen Verdeckungs- und Vertuschungsinstrument
psychiatrischer Gewalt werden. 1.
Originaltext der Convention: www.un.org/disabilities/default.asp?id=199 2. Der "erklärte Wille" als nicht weiter qualifizierte Willensäußerung entspricht dem im Juristendeutsch gebräuchlichen "natürlichen Willen" |
Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 1.2.2006 mit dem Aktenzeichen XII ZB 236/05 die Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zwar gebilligt, aber dabei eine höchstrichterliche Bedingung für die unteren Gerichte gesetzt, auf deren Einhaltung wir selbstverständlich strikt und immer drängen werden. Insofern möchten wir zweierlei deutlich machen:
Jeder
Betreuer, der nicht mit dem Vorwurf konfrontiert werden will, für
eine menschenverachtende und grundrechtswidrige Zwangsbehandlung in
einer Psychiatrie mitverantwortlich zu werden, ist aufgerufen, nie
irgendeine solche Misshandlung zu genehmigen, geschweige denn anzuregen.
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener
e.V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte - Greifswalder
Str. 4 - 10405 Berlin - www.die-bpe.de
Beschluss
der Mitgliederversammlung am 8. 8. 2006
|
„Bildnerei
der Geisteskranken“
|
Mit der Biennale MEINE WELT soll noch einmal dem Nazi-Ideologen Prinzhorn und dessen Pathologisierung von Kunst gehuldigt werden. Verehrend schreibt der Leiter der Ausstellung, Armin Hauer, in seinem Vorwort zum Katalog der Ausstellung über Prinzhorn: "Das bedeutet, dass die klassische Moderne und auch wesentliche Stränge der Nachkriegskunst ohne die Kenntnisse des Buches von Prinzhorn (1886-1933) (Die Bildnerei der Geisteskranken, 1922,) und dessen Sammlung in Heidelberg nicht denkbar sind." Was für eine lächerliche Behauptung, aber darüber hinaus: welch Hohn auf die Künstler, deren Werke in Heidelberg weiter als bösgläubig erworbene Beutekunst okkupiert gehalten werden.
Originalzitate
Prinzhorn:
"Gemeinschaft und Führertum. Ansatz zu einer biozentrischen Gemeinschaftstheorie"
(darüber schreibt er 1932 einen ganzen Aufsatz), "Urbild des Führermenschen".
Das "Schicksal" dieses "prometheischen Führers" sei es, "innerhalb seiner
Gruppe auf Grund neuer Erkenntnisse und Ziele die Gemeinschaft zu zersprangen
und den Keim zu einer neuen Gemeinschaftsform zu legen"
„Aber ich hoffe, daß es recht viele gibt, die von einer gut durchgebildeten
nationalsozialistischen Opposition den nächsten Schritt zu unserer politischen
Reifung erwarten", schreibt Prinzhorn in seinem ersten Beitrag
"Über den Nationalsozialismus" schon 1930!
Seinen Antisemitismus begründet er bemerkenswerterweise mit der Notwendigkeit
einer Verteidigung: "Es ist und bleibt grotesk, daß eine einflußreiche
hochintellektuelle Presse es in den letzten Jahren wagen durfte, unser
geistiges Leben mit einer zäh und konsequent betriebenen anti-arischen
Propaganda zu durchsetzen“.
Jetzt soll 80 Jahre nach dem Beutezug von Prinzhorn dessen pathologisierender Blick auf die Künstler und Ihre Werke – das, was Primo Levi so zutreffend den „Aquariumblick“ genannt hat – in der Biennale noch einmal abgefeiert werden: das Anliegen Prinzhorns, eine monströse psychopathologische Schau der „Bildnerei der Geisteskranken“ zu organisieren, soll reproduziert werden.
Wir kennen das Anliegen: Den Psychiatern und Prinzhorn ging es in den 20er Jahren darum, endlich einen Angriff gegen den Dadaismus und dessen Einverleibung des Irrsinns in die Kunst und damit die Zersetzung der Machtbasis des Kerkersystems mit Folterregime Psychiatrie zu starten. Sie erfanden die „pathologische“ Kunst per Pathologisierung der Künstler, was seinen Höhepunkt in der Verdammung der ganzen Moderne in der „entarteten Kunst“ fand. Heute geht es einer zynischen Republik (siehe www.psychiatrie-erfahrene.de/eigensinn) darum, dem restaurativen Anliegen des Machterhalts des Ausgrenzungssystems Psychiatrie, mit staatlichen Mitteln zu Krücken zu verhelfen.
Die Ausstellung ist dem Prinzhornschen Ansatz verpflichtet. Entsprechend handelt es sich für die Ausstellungsmacher bei den „triebhaften Extrusionen“ der „Geisteskranken“ um „Bildnerei“ und so werden logischerweise die Urheber der Werke im Vorwort zum Katalog dieser Ausstellung kein einziges Mal „Künstler“ genannt.
Als Pikanterie
am Rande ist dann noch zu bemerken, wie versucht wird, Jean Dubuffet
für dieses Konzept zu vereinnahmen, hat er doch ganz im Gegensatz zu
den Behauptungen der Ausstellungsmacher gesagt:
„Es gibt ebenso wenig eine Kunst der Geisteskranken, wie es
eine Kunst der Magen- oder Kniekranken gibt.“
Ausführliche Informationen hier klicken
Internet Video:
www.die-bpe.de/video/beton.asf
(42 MB)
www.die-bpe.de/video/Beton_Politic.mpg
(130 MB)
www.die-bpe.de/video/Beton_Politic_big.mpg
(577 MB)
Beton: Die Geschichte einer Ausgrenzung und einer Befreiung - Von der
Biennale "Meine Welt" 05 zur Betonnale 05 (D 2005; ca. 14 min; Regie/Kamera/Montage:
Bejamin Kahlmeyer)
|
PRESSEERKLÄRUNG
|
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. freut sich bekannt geben zu dürfen, dass Gert Postel die Schirmherrschaft für die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener übernommen hat. Gert Postel hat mit seinen existentiellen Experimenten mehrmals den Beweis dafür angetreten, dass es kein psychiatrisches Wissen gibt, sondern es sich nur um eine Täuschung handelt, die in betrügerischer Weise auf der Vorspiegelung von Wissenschaftlichkeit durch einen Jargon beruht.
Als gelernter Postboten war er hinreichend gebildet, um weder von der Diensttaufsicht, noch den ärztlichen Kollegen je hinterfragt zu werden, und jahrelang den Oberarzt einer Psychiatrie zu spielen, ja sogar zum Chefarzt einer forensischen Psychiatrie befördert zu werden und fachärztliche Approbationen zu beurkunden. Damit ist es ihm gelungen, einen ganzen medizinischen Bereich der reinen Scharlatanerie zu überführen, und für diesen wiederholten Beweis hat er den Nobelpreis verdient.
Gert Postel hat der Psychiatrie die Mystifikation genommen, sie lächerlich gemacht, und damit den Bann zerstört, mit dem deren systematischen Menschenrechtsverletzungen, die die Kriterien von Folter erfüllen, verdeckt werden sollen. Seine Schirmherrschaft soll uns vor weiteren Lügen des psychiatrischen Systems bewahren und unsere Kritik anspornen.
Beschluß
der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft am 1.3.2005
|
Beschluss
der Gründungsversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener:
|
Das Ende der Komplizenschaft !
Wieder einmal haben die Psychiater übertrieben: statt dass sie die Betroffenen in Ruhe lassen und mit einem verschlafenen Betroffenen-Verband wie dem Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener zufrieden sind, meinen sie, diesen Verband in ihr widerlichstes Treiben als aktive Unterstützer hineinziehen zu müssen: Beim DGPPN-Kongress vom 24.-27.11. wird völlig offen das "Hauptthema Nummer 1, Ursachen psychischer Störungen: Umwelt-Gen-Interaktionen" verkündet, also die Neo-Nazi-Eugenik der psychiatrischen Genetik propagiert. Denn die einzige "Umwelt-Interaktion", die zu angeblicher "psychischer Krankheit" führen kann, ist die diagnostische Verleumdung von Psychiatern. Dass bei diesem Kongress zusätzlich auch noch der Terror der psychiatrischen Hirnchirurgie, Stichwort Lobotomie, aus der Schreckenskammer der Psychiatrie hervorgeholt und propagiert wird, ergänzt das Bild. Zu diesem abgründigen Kongress haben die Psychiater den Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener eingeladen, sich aktiv zu beteiligen, und, kolonialisiert wie er inzwischen ist, macht er brav wie eine abgerichtete Hofschranze im vorgetäuschten "Diskurs"-Reigen mit. Damit hat aber nun der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener seine wesentliche Funktion verloren: die Kritiker an der menschenverachtenden Gewalt- und Zwangs-Psychiatrie in Komplizenschaft einbinden zu können.
Wollen wir ausnahmsweise für die krampfhaft psychiatrisch Gutgläubigen sogar die Prämisse gelten lassen, dass die Information in Genen für irgendetwas Mentales, von dem behauptet wird, das es sich im Gehirn abspielen soll, relevant wäre, so ist auch immanent der wissenschaftliche Blödsinn der sog. "psychiatrischen Genetik" offensichtlich:
Das menschliche Genom, der Träger der Erbinformation, besitzt einen Informationsgehalt von rund 750 Megabyte. Das ergibt sich aus der Struktur von etwa drei Milliarden Basenpaaren, aus denen das menschliche Erbgut besteht. Jedes Basenpaar hat einen Informationsgehalt von zwei Bit, das ergibt 6 Milliarden Bit oder 750 Megabyte. Dies ist etwa die Informationsmenge, die bei einer der großen Sinfonien Bruckners oder Beethovens auf CD gespeichert wird. Das Erbmaterial hätte auf einer CD Platz.
Vergleichen wir damit die Kapazität des Gehirns. Selbst bei konservativer Schätzung ergeben sich etwa 1,25 Millionen Megabyte an realisierbaren Vernetzungen. Nun muß man beachten, dass diese Zahl noch erheblich größer wird durch abgestufte Verbindungen. Zwischen den Neuronen können über die Synapsenverbindungen vielfältige Zwischenstufen "geschaltet" werden, was die Kapazität des Gehirns um ein Vielfaches erhöht. Spitzer kommt bei nur 16 Abstufungen auf einen Vergrößerungsfaktor von 103. Das heißt: der einen CD-Rom, auf der die genetische Erbinformation gespeichert ist, stehen rund 2 Millionen CDs an Speicherkapazität des Gehirns gegenüber. Daraus ergibt sich eine sehr wichtige Folgerung: Wenn das menschliche Denken, Entscheiden und Planen ein Gehirnprozess ist, dann ist es unmöglich, daß die Erbinformation Träger dieser intellektuellen Eigenschaften sein kann. Eine CD-Rom kann nicht die gesamte Information zur Verknüpfung von Netzen tragen, die eine Informationsmenge von 2 Millionen CDs beinhalten.
(Vgl. M. Spitzer, Geist im Netz, Heidelberg-Berlin-Oxford 1996, S.37f)
Wenn also solch banaler Blödsinn wie psychiatrische Genetik weiter betrieben wird, kann es nur um etwas anderes gehen: scheinwissenschaftlich soll der blanke Terror dieser Neo-Nazi-Eugenik beschönigt werden, der als Erbhygiene verbreitet wird: Entsprechend sind in den USA (Illinois) schon die gesetzlichen Grundlagen gelegt, damit vom Neugeborenen bis zum Greis alle zwangsweise auf Geisteskrankheit diagnostiziert werden. Bei Neugeborenen selbstverständlich mit dem psychiatrischen Neo-Nazi-Genetik-Bluttest. Das ärztliche Vernichtungs-Programm kennen wir: Fruchtwasseranalysen zur pränatalen Gleichschaltung durch eugenische Abtreibung.
Mit diesen Integrationsmaschen in die Komplizenschaft mit dem ärztlichen Gewaltsystem ist jetzt Schluss, denn der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener kann alleine seine Funktion als Compliance Patientenclub erfüllen, die unabhängigen Psychiatrie-Erfahrenen haben am 24.11.2004 in Berlin die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener gegründet.
V.i.S.d.P.: Uwe Pankow