ND Freitag, 28. November 2008, Seite 5.

Streit um UN-Konvention
Ehemalige Psychiatrie-Insassen fordern Nachbesserungen
Von Peter Nowak

Am Freitag befasst sich der Bundesrat mit der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention. Kritik an dem Vorhaben kommt von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Psychiatrie-Erfahrenen (BPE).

Im Dezember 2006 einigte sich die UN-Vollversammlung auf das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung". Daraufhin unterzeichnete auch die Bundesregierung im März 2007 diese Vereinbarung. Nun soll die Konvention in das deutsche Rechtssystem integriert werden. Für Ilja Seifert, den behindertenpolitischen Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, wird es in den nächsten Jahren um die weitere Umsetzung der Bestimmungen gehen. Deshalb warnt er vor Bestrebungen der Bundesregierung, die Konvention zu verwässern. So sei der Text in der deutschen Übersetzung gegenüber der ursprünglichen Fassung bereits entschärft worden. Im Anhang werde der Eindruck erweckt, als sei die Konvention hierzulande schon weitgehend umgesetzt.

Dadurch wird eine verzerrende Darstellung über den Umgang mit Behinderten in Deutschland geliefert, betont auch der Vorsitzende der sächsischen Linksfraktion, Andre Hahn, in einem Schreiben an die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener (BPE). Dort haben sich Menschen zusammengeschlossen, die gegen ihren Willen in Kliniken eingewiesen und mit Medikamenten zwangsbehandelt worden sind. Sie fordern noch vor der Ratifizierung DER UN-Behindertenkonvention der Abschaffung aller psychiatrischen Sondergesetze, wie Zwangseinweisungen und Zwangsbehandlungen.

Die BPE befürchtet, dass "die UN-Konvention zu einem weiteren Instrument gegen dl; Rechte der Menschen wird, die "angeblich psychisch-krank verleumdet werden". Mit ihren Forderungen können sie sich auf ein juristisches Gutachten der Berliner Rechtsanwälte Wolfgang Kaleck. Sönke Hilbrans und Sebastian Scharnier stützen, das die Vereinbarkeit des Berliner Psychiatriegesetzes mit der UN-Konvention überprüfen sollte. Die Juristen kam zu dem Schluss, dass das Gesetz in mehren Punkten gegen dir Konvention verstößt. Das Abkommen schließe eigentlich aus, dass Menschen gegen ihren Willen eingewiesen oder medikamentös behandelt werden, betont das Juristentrio.

Mit einer Dauerdemonstration vor dem Büro der Berliner Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz, Karin Lompscher (LINKE), wollen die Betroffenenverbände ihrer Forderung nach Abschaffung aller Zwangsmaßnahmen Nachdruck verleihen. Bis dahin muss die Ratifizierung der Konvention gestoppt werden, fordert die BPE. Da im Bundesrat jedes Land die Ratifizierung mit einem Veto blockieren kann, habe die LINKE in diesem Fall einen ganz konkreten Einfluss, betont Rene Talbot vom BPE. Ilja Seifert lehnt diese Forderung ab: "Wir haben für diese Konvention gekämpft und wollen ihre schnelle Ratifizierung".

LINKE will schnelle Ratifizierung

Am 4. Dezember soll sich der Bundestag mit der UN-Konvention befassen. Dort will die Bundestagstagsfraktion der LINKEN einen Entschließungsantrag einbringen, in dem es unter Punkt 7 heißt: "Die Behindertenkonvention enthält Bestimmungen, die Veränderungen der in den Bundesländern erlassenen Gesetze über Schutz und Hilfe für psychisch kranke Menschen notwendig machen. Dies betrifft insbesondere eingriffsintensive Maßnahmen, welche die Selbstbestimmung und Würde der Personengruppe massiv einschränken bzw. übergehen". Eine große Öffentlichkeit ist dem Antrag wohl nicht beschieden. Denn der Punkt "UN-Behindertenkonvention" wird nach dem Zeitplan des Bundestags erst in den frühen Morgenstunden des 5. Dezember behandelt.

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