Bundesarbeitsgemeinschaft
 Psychiatrie-
  Erfahrener e.V.

Neue Rechtsprechung, bitte weitersagen!!!

Zwangsbehandlung ist strafbare Körperverletzung Psychiater bei der Staatsanwaltschaft anzeigen!

Am 17.7.2012 hat der Bundesgerichtshof bekannt gegeben, dass auch psychiatrische Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht keinerlei rechtliche Grundlage hat, sondern illegal ist. Wenn Ärzte trotzdem zwangsbehandeln sollten, also Sie zwingen Pillen zu schlucken, gar Spritzen verabreichen oder Ihnen Elektroschocks geben, dann kann und sollte dies als Körperverletzung zur Anzeige gebracht werden. Da nun jede Rechtsunsicherheit beseitigt ist, hat auch die Staatsanwaltschaft keinen Ermessensspielraum mehr und muss ein Strafverfahren eröffnen, wenn die Anzeige richtig formuliert wurde. Eine von einem Rechtsanwalt ausgearbeitete Musteranzeige kann hier:

www.die-bpe.de/strafanzeige.htm

kostenlos heruntergeladen, dem persönlichen Fall angepasst, ausgedruckt und unterschrieben an jeder Polizeidienststelle abgegeben oder der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft zugestellt werden.

Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener: die-bpe.de, Irren-Offensive: antipsychiatrie.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg: psychiatrie-erfahren.de, Werner-Fuß-Zentrum: psychiatrie-erfahrene.de, Antipsychiatrische und betroffenenkontrollierte Informations- und Beratungsstelle: weglaufhaus.de/beratungsstelle