Umfrage bei NotarenWir haben von uns aus in verschiedenen Bundesländern bei Notaren angefragt, ob sie prinzipiell bereit sind, eine Patientenverfügung vom Typ PatVerfü® zu beurkunden (nicht nur eine Unterschriftsbeglaubigung!1). Von
einigen Notaren bekamen wir die mündliche Auskunft, dass sie
prinzipiell immer beurkunden würden, wenn
darauf bestanden
würde, den Text der PatVerfü®
als Grundlage der Beurkundung zu verwenden, weil sie dazu verpflichtet
seien. Wenn jemand darauf bestünde, seien sie sozusagen prinzipiell
"gezwungen", auch eine PatVerfü®
zu beurkunden. Es
kann also bei jedem/r NotarIn versucht werden, ob er/sie sich so verpflichtet
fühlt. Notare in der Nähe finden: siehe Notarsuche hier. Für diejenigen, die sich nicht auf eine solche angebliche oder tatsächliche Verpflichtung verlassen wollen, haben wir eine Liste von Notaren zusammengestellt, die uns bei unseren Nachfragen die Auskunft gegeben haben, prinzipiell bereit zu sein, eine Patientenverfügung vom Typ PatVerfü® zu beurkunden (nicht nur eine Unterschriftsbeglaubigung!): Notar
Daniel Creutzburg Notar
Axel Sawal Notar
Dr. Axel Görg Notar
Dr. Andreas Otto Notar
Matthias Viereck Notar
Bernd Hildebrandt Notar
Stefan Tobolla Notar
Christian Meyer Notar
Karl-Joachim Meyer Notar
Eckard Harbs Notar
Ulrich Finkeißen Notar
Peter Steinbach Notar
Dr. Werner Georg Tischler Notar
Jan Smollich Notar Martin Völker Notar
Karl Heinz Evers Notar
Dr. Axel Berninger Notar
Dr. Johannes Kevekordes Notar
Hans-Werner Osterberg Notar
Thomas Gaul Notar
Dr. Hans-Hermann Lampe
Notar
Hajo Bartram Notar
Werner Klöppelt Notar
Bernd Andernach Notar
Christoph Mantell Notar
Klaus Voßmeyer Notar
Wolfgang H. Löer Notar
Hans-Hürgen Weigt Notar
Andreas Schwarz Notar Peter Seher Notar
Dr. Boris Cramer Notar
Michael Peter Demmer Notar
Jürgen Wiegand Notar
Dr. Otfried Krumpholz Notar
Bernd Christian Haager Notar
Armin Eisenschmidt Notar
Wolfgang Dorfinger Notarin Claudia Weltin Der Gang zu eine/r NotarIn zur Beurkundung der PatVerfü ist sinnvoll bzw. sogar notwendig:
Darüberhinaus
weisen wir auf unsere Empfehlung hin, sich ein zeitnahes ärztliches
Attest über Geschäftsfähigkeit zu besorgen, siehe Erklärung
im Handbuch.
1 Eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift ist deshalb nicht sinnvoll, da die Kosten dafür gespart werden können, indem man seine Unterschrift für 10,- € (eventuell sogar kostenlos) von der örtlichen Betreuungsbehörde beglaubigen lässt. Diese ist zu einer solchen Beglaubigung gesetzlich aufgefordert. (siehe § 6 (2) BtBG) |