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15. Februar 2023
Sehr geehrte/r Herr/Frau ………,
wir möchten Sie beiliegend über unseren Essay-Wettbewerb informieren. Wir laden Sie ein, daran teilzunehmen. Die Teilnahmebedingungen schließen aus, dass die Jury bei ihrer Wertung die Namen der Autorinnen und Autoren kennt. Umgekehrt werden auch die Namen der Jurymitglieder, erst nachdem sie zu einem endgültigen Ergebnis gekommen ist, bekannt gegeben, um Manipulationsversuchen keinen Raum zu geben. Selbstverständlich wird von uns gemeinsam mit dem Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener eine Jury bestimmt, die über jeden Zweifel erhaben ist. Die Beiträge der Shortlist werden zur Transparenz im Internet anonym veröffentlicht.
Schon lange kritisieren wir, dass per Gesetz angeblich die Schuldunfähigkeit mit psychiatrischer Expertise – dem Richter zur Hand gehend – festgestellt werden könne. Das ist unseres Erachtens ein Angriff auf den Menschen in seinem Mensch-Dasein. Denn schuldig kann er als Erwachsener immer werden, auch ohne dass biblische Erbschuld postuliert werden müsste. Da er als Erwachsener die Regeln des Zusammenlebens gelernt haben sollte, macht er sich schuldig, wenn er beabsichtigt oder auch unbeabsichtigt anderen Menschen schadet bzw. deren Rechte verletzt (Annelie Parapolinat dekliniert den Fall des Irrtums in ihrer Dissertation durch: Subjektive Anforderungen an eine „rechtswidrige“ Tat bei § 63). Kennzeichnend für den Menschen ist, dass er ein moralisches Tier ist. Schuldig werden zu können, ist also eine anthropologisch feststehende Tatsache – so kann auch kein Tier (oder Computer) z.B. einer Todesstrafe unterworfen werden.
Deshalb muss diese Gesetzgebung endlich abgeschafft werden, da sie im Kern das Mensch-Sein bestreitet. Sie ist eine ins Rechtlich/Symbolisch verschobene Gattungsschranke, die Simulation von Recht. Sie wurde in Deutschland von 1933 an gezogen und beförderte die angeblich „Geisteskranken“ in einer systematischen Massenmordaktion ab 1939 in die Gaskammern und mordete von 1941 bis 1949 durch systematisches Verhungern lassen.
Die Debatte um die Abschaffung des Maßregelvollzug ist in Gang gekommen, seit die Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie (DGSP) im März letzten Jahres ihren Beschluss der Forderung einer Abschaffung der §§ 20, 21, 63 und 64 StGB veröffentlicht hat, siehe die Kurzfassung anbei.
Mit freundlichen Grüßen (Der Vorstand von die-BPE)