Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Es
geht um's Ganze
Wenn
also im Landschaftstrialog
von dem Ziel einer gewaltfreien Psychiatrie vermutet wird, es sei ein
nie endender Kampf, dann wurde die Flinte schon ins Korn geworfen, das
ist demoralisierender Defätismus
oder man kann auch sagen eine Onkel
Tom Haltung. A)
Die erste Etappe des nahenden Endes legalisierter psychiatrischer Zwangsbehandlung
ist gekennzeichnet Der
logisch zwingenden Begründung, dass psychiatrische Zwangsbehandlung
von PatVerfü Geschützten das jus cogens des Folterverbots verletzen
würde, konnte sich auch das BVerfG nach 5-jähriger Bedenkzeit
nicht entziehen und ist hier
en Detail nachzulesen. b) Die psychiatrische Fachgesellschaft ist auf der Flucht, bricht ihr doch ein wesentlicher Teil des bisher so hermetischen Rakets weg. Wie wir von einem Mitglied des Kartells gegen § 63 StGB erfahren haben, setzt sich die in der DGSP organisierte Sozialpsychiatrie nachhaltig für die Auflösung der Forensik ein und fordert die Streichung der § § 20, 21, 63 und 64 aus dem StGB. B)
Somit kann, ja muss nun in der zweiten Etappe ein Sieg errungen werden: 2015 hat der Staatssekretär Schmachtenberg vom Arbeitsministerium noch versucht zu bestreiten, dass es in der BRD ein Folterkonzept gibt, als er Nachfragen aus dem UN-BRK Komitee beantworten musste. Das ist in Wort und Bild hier festgehalten, siehe dieses Video. Sado-masochistische Sexualpraktiken, die sonst als schmerzhafte Folterungen verstanden würden, müssen durch das Einverständnis, am besten vorher in Schriftform beweiskräftig dokumentiert, als selbstverständliches Recht eines Erwachsenen auf den eigenen Körper ohne weitere gesetzliche Regelung gerechtfertigt sein. Sie brechen nicht den Willen der Betroffenen, sondern erfüllen ihn. Dieses Recht auf den eigenen Körper ist als vorher dokumentierte Rechtfertigung für medizinische Behandlung als sogenannte "informierte Zustimmung" selbstverständlich und muss auch bei allen psychiatrischen Zwangsmaßnahmen, die sogar nicht nur angedroht, sondern unter Gewaltanwendung durchgeführt werden sollen, selbstverständlich respektiert werden. Es muss durch die Abschaffung aller gesetzlichen Möglichkeiten psychiatrische Maßnahmen ohne die explizite Zustimmung durchzuführen, nun aber auch endlich gewährleistet werden. Hingegen war es das Kalkül der Groko Regierung, die 2008 den Betrug mit der UN-BRK eingefädelt hat und dazu mit Billigung aller Bundestagsparteien die dazugehörige Denkschrift für die Ratifizierung der UN-BRK zurecht gefälscht hat, indem mit leichter Hand ein Wort in die UN-BRK hinein gelogen wurde, die Zwangspsychiatrie auf Teufel komm raus zu verteidigen. Auch die nächsten drei Bundesregierungen versuchten weiter Zwang und Gewalt in der Psychiatrie als unantastbar zu verkaufen, indem sie versuchen, den Diskurs über die UN-BRK zu beherrschen. Dafür wurden nun von Staatssekretär Schmachtenberg als willige Vollstrecker des "Landschaftstrialogs" der sogenannten. "Kellerkinder" gefördert, sprich bezahlt. Sie sollten die Rolle übernehmen, dass in der Verteidigung der Zwangspsychiatrie immer behauptet werden könnten sollte, die Betroffenen seien doch gehört worden, leider sind sie zu vielstimmig und ihre Stimme zu schwach, als dass sich durchsetzen konnten. Die Büttel der Bundesregierung, namentlich die von Staatssekretär Schmachtenberg gesponserten Kellerkinder, mögen arglos auf diese Mittel für einen angeblich " offenen Diskurs" reingefallen sein, das entlastet sie aber in keiner Weise, weil sicher auch mit guten Absichten Böses getan werden kann. Den Herrschen behilflich zu sein, sich das Alibi zu verschaffen, die Betroffenen seien beteiligt gewesen, um den Punkt "nothing about us without us" abzuhaken, ist verwerflich. Dabei geht es bei den Zwangsmaßnahmen der Psychiatrie um höchstpersönliche, menschenrechtliche Freiheiten, die unveräußerlich sind, und insbesondere nicht für Zwangshandlungen preisgegeben werden dürfen, die auf Zurufe und Gutachten von ärztinnen und ärzten, dann von Gerichten bestätigt, durchgeführt werden. Wer bei Bewusstsein ist, muss medizinischer Behandlung vorher zugestimmt haben, Zwang muss insbesondere in diesem Bereich streng verboten sein, so wie ärztinnen und ärzte auch bei Hinrichtungen oder Tötung auf Verlangen unter keinen Umständen die Hand reichen dürfen. Die neu gewählte 4. Bundesregierung nach 2008 versucht inzwischen nicht nur, die Zwangspsychiatrie und ihre Profiteure zu verteidigen, sondern hat sich nun nach ihrem Motto "Mehr Rückschritt wagen" sogar eine weitere Verschärfung in den Koalitionsvertag hineingeschrieben, dadurch dass das psychiatrische Zwangs- und Gewaltsystem noch engmaschiger gestrickt werden und dazu die psychiatrische "Notfall- und Krisenversorgung" flächendeckend ausgebaut werden soll. Mit all diesen Manövern soll ein Erfolg unsere Bemühungen für eine gewaltfreie Psychiatrie mit dem Alibi von angeblichem "Mindern" und "Reduzieren" vereitelt, wie zu einem Coitus Interruptus als Verhütungsmittel gemacht werden. C) Die dritte Etappe, dass dann auch die Zwangseinweisung unhaltbar wird und es nur noch eine gewaltfreie Psychiatrie nach dem Konzept von Dr. Martin Zinkler geben darf, ist logisch vorgezeichnet, und das wurde von dem derzeitigen Präsidenten der DGPPN, Prof. Thomas Pollmächer 2019 in Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminonlogie 13, 4–12 in dem Artikel: Zur Legitimität fremdnützigen Handelns in der Medizin und speziell in der Psychiatrie veröffentlicht. Es möge ein Zitat als Beleg genügen:
Wie kürzlich nach den Urteil des BGH ohne explizite Zustimmung nicht mal die Kontogebühren erhöht werden dürfen, darf also dann, und nur dann, bei den Personen eine Zwangseinweisungen vorgenommen werden, von denen eine positive Vorausverfügung z.B. entsprechend wie hier vorher unterzeichnet wurde und die der Klinik vorliegt. Nur durch die kurzfristige Umsetzung dieses logischen Schlusses in der täglichen Praxis einer gewaltfreien Psychiatrie kann sich diese für die Zukunft sozusagen "moralisch unschuldig" machen und konform mit den Menschenrechten werden, wie sie in der Behindertenrechtskonvention ausbuchstabiert sind. Bundesarbeitsgemeinschaft
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