Von psychiatrischen Zwangsmaßnahmen haben Sie bisher nur aus der Zeitung erfahren? Sie glauben, dass Ihnen so etwas nie passieren könnte? Ein verbreiteter Irrtum. Wer tatsächlich gefährdet ist und wie man sich mit einer PatVerfü schützen kann, das erfahren Sie hier.
Es kann jeden treffen
Viele wissen es nicht: auch wenn Sie gegen kein Gesetz verstoßen haben, kann Ihnen die Freiheit und das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben entzogen werden. Eine psychiatrische Diagnose und die Behauptung einer „Selbst- oder Fremdgefährdung“ sind dafür ausreichend.
Psychiater klassifizieren dabei Ihr Verhalten als Symptome einer schweren psychischen Erkrankung, nicht als Ausdruck Ihres Willens und Ihrer Entscheidungen. Bestreiten Sie die Diagnose und lehnen Sie eine Behandlung ab, gilt dies bereits als Beweis Ihrer Krankheit. Mögliche Folgen: Einsperrung in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik, zwangsweise Verabreichung von Psychopharmaka, Festschnallen am Bett.
Entmündigung: gibt’s das noch?
Ja! Entmündigung heißt heute „Betreuung“. Der Begriff klingt nett, ist aber nicht harmlos, denn er verschweigt das Wesentliche: es geht um rechtliche Stellvertretung.
Klartext: eine gerichtlich bestellte Person darf in Ihrem Namen über Ihren Aufenthaltsort, Ihre Finanzen und medizinische Behandlung Ihrer Person entscheiden. Lehnen Sie diese Art der Betreuung ab, kann ein Gericht sie anordnen; auch gegen Ihren Willen.
Voraussetzung dafür ist auch in diesem Fall ein psychiatrisches Gutachten. Darin wird behauptet, dass Sie wegen einer psychischen Erkrankung Ihre Hilfebedürftigkeit nicht erkennen und Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln könnten.
Was viele nicht wissen: Jeder, ob Nachbar, Verwandter, Freund oder Arzt kann für Sie bei Gericht eine rechtliche Betreuung beantragen, auch wenn Sie dies nicht wollen.
Schutz ist möglich
Die PatVerfü ist eine Patientenverfügung, die ausdrücklich psychiatrische Untersuchungen untersagt und so die Entstehung psychiatrischer Diagnosen für ein Gutachten verhindert.
Ohne Diagnose ist psychiatrischen Zwangsmaßnahmen und einer rechtlichen Stellvertretung gegen Ihren Willen die rechtliche Grundlage entzogen.
Als weitere Sicherung nennen Sie in einer PatVerfü Vorsorgebevoll-mächtigte. Diese können selbst dann, wenn Ihnen die Fähigkeit zu eigenen Entscheidungen abgesprochen wird, Ihren Willen durchsetzen. Damit ist die gerichtliche Bestellung eines Betreuers gegen Ihren Willen nicht mehr möglich.
Die PatVerfü steht zum privaten Gebrauch kostenlos zur Verfügung. Ein Formular und ein Handbuch mit ausführlichen Erklärungen, wie die PatVerfü funktioniert, kann von der Homepage www.patverfue.de heruntergeladen werden.
Vorsorge ist wichtig
Auch ohne aktuellen Bedarf: Beschäftigen Sie sich mit dem Thema.
Am besten gleich!