Neues Deutschland - Freitag, 27. Juni 2008

Die Probleme bewältigen – nicht wegschließen
Von Eckhard Rohrmann

Psychische Krankheiten im Sinne der Unterbringungsgesetze der Länder werden verstanden als Merkmale, die den Betroffenen gewissermaßen wesenshaft anhaften oder innewohnen und durch entsprechende Fachkräfte mehr oder weniger zweifelsfrei diagnostiziert werden können. Gegenüber diesem Verständnis sind Zweifel angebracht. Kein geringerer als Manfred Bleuler schrieb 1979 in der 14. Auflage des von seinem Vater und Vorgänger als Direktor der psychiatrischen Universitätsklinik Zürich Eugen Bleuler begründetem Psychiatrielehrbuch: »Der Begriff der Geisteskrankheit lässt sich nicht naturwissenschaftlich erfassen. Er ist an die persönliche Erfahrung des gesunden Menschen mit sich selbst und seinen gesunden Mitmenschen gebildet. Wen man von dieser Erfahrung aus nicht mehr begreifen, nicht mehr nachfühlen, nicht mehr dem eigenen Wesen verwandt empfinden kann, empfindet man als ›fremd‹, als aus dem Bereich der menschlichen Gemeinschaft entrückt und in anderen Bereichen festgerückt (›verrückt‹), als geisteskrank oder psychotisch«.

Bleuler beklagt das Bedürfnis von »Volk und Jurisprudenz« »nach einfachen Leitsätzen für den Umgang mit schwierigen und unverstehbaren Menschen. Man will eigentlich gar nicht wissen, ob jemand gesund oder krank sei, sondern man will wissen, ob man ihn ernst nehmen soll, ob man ihn in die psychiatrische Anstalt einweisen müsse«.

Angehörige helfender Berufe sind tatsächlich immer wieder auch mit Menschen konfrontiert, deren Verhalten ihnen unverständlich vorkommt und sie ratlos macht. Eine Möglichkeit, die Ratlosigkeit zu überwinden, besteht darin, das Unverstandene zu erklären, z. B. als Ausdruck einer Krankheit oder Störung und entsprechend zu diagnostizieren. Doch auch ein Verhalten, das uns sinnlos vorkommt, kann für die Betroffenen sehr sinnvoll sein. Der Sinn solchen Verhaltens erschließt sich allerdings nicht aus unserem Sinn, den wir uns im Laufe unseres Lebens angeeignet haben und häufig, aber fälschlicherweise, zu einem »Sinn an sich« zu verallgemeinern geneigt sind, sondern aus dem von den Betroffenen im Rahmen ihrer Lebensgeschichte unter gegebenen oder auch nicht gegebenen Bedingungen angeeigneten »Sinn für sich«. Dieser Sinn lässt sich nicht auf der bloßen Erscheinungsebene diagnostizieren, sondern nur entschlüsseln durch die Rekonstruktion der individuellen Biografie der Betroffenen, um ihn subjektlogisch aus ihrer Lebensgeschichte heraus zu verstehen.

Manchmal treffen Menschen auch Entscheidungen oder sie tun Dinge, die ihren Angehörigen und damit konfrontierten Fachleuten nicht nur unsinnig, sondern auch hinsichtlich der möglichen Konsequenzen für sich und andere nicht verantwortbar erscheinen und die ihnen deswegen unter Umständen erhebliche Probleme bereiten. Solche Probleme müssen verantwortlich bewältigt werden. Entsprechende Bewältigungsstrategien müssen, aber sie können auch nur, im jeweiligen Einzelfall gefunden werden. Die zwangsweise Unterbringung der Betroffenen durch einen gegen ihren erklärten Willen bestellten Betreuer oder nach den Landesunterbringungsgesetzen in einer Psychatrie erscheint dabei in keinem Fall als Lösung. Sie führt im Gegenteil dazu, dass adäquate Lösungen gerade nicht gesucht, folglich auch nicht gefunden, sondern die Betroffenen weggeschlossen und ihre Probleme institutionell entsorgt werden.

Die Konsequenzen zeigt u. a. das Beispiel einer Frau, die ihre Lebensgeschichte unter dem Pseudonym Vera Stein veröffentlicht hat. Sie litt als Heranwachsende unter dem autoritären Erziehungsstil ihrer Eltern, lehnte sich auf, wurde geschlagen, hatte Ängste. Ihre Eltern verstanden sie nicht, konsultierten 1974 eine Psychologin und schilderten die Probleme mit ihrer damals 14-jährigen Tochter. Die Psychologin verstand das Mädchen auch nicht. »Nach einigen Tests überwies sie uns mit dem Verdacht auf Hebephrenie [eine Form der Schizophrenie, d. R.] in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie«, schreibt Vera Stein. Sie war verzweifelt. »Ich hatte in der Psychologin den letzten Halt erhofft, doch sie schickte mich kurzerhand weg. (…) Nun war ich wieder allein, allein mit meinem Problemberg und den eingeredeten Ängsten vom Vater. Alles wurde schlimmer, da nutzten selbst meine Fantasietiere nichts mehr. Schließlich ritzte ich mir mit einer Büroklammer Schrammen in Handrücken und Arme, nie tief und nie gefährlich, auch nie die Pulsadern«. Das verstanden die Eltern erst recht nicht und ebenso wenig der Professor in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, in die Vera Stein überwiesen wurde. Er diagnostizierte »Schizophrenie« und verfügte gegen ihren Willen die stationäre Einweisung.

In der Tat erscheint Vera Steins Verhalten für Außenstehende unverständlich, verrückt, sinnlos. Für sie hatte es jedoch Sinn: »Der Schmerz half die großen Ängste durchzustehen. Ich spürte mich wieder«. Frau Stein hätte dringend Verständnis und Hilfen gebraucht, um ihre Ängste durchstehen und sich auch ohne Selbstverletzungen spüren zu können. Doch statt Verständnis bekam sie die Diagnose, die ihr unverstandenes Verhalten scheinbar erklärte, und statt Hilfe zu erhalten, wurde sie zwangsweise untergebracht, psychiatrisch behandelt und dabei so schwer geschädigt, dass sie heute schwerbehindert ist.

Am 16. Juni 2005 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGHM) die Bundesrepublik Deutschland zu einer Schadensersatzzahlung, weil sie Vera Stein nicht vor Menschenrechtsverletzungen geschützt hat. Zwangsunterbringung und -behandlung wurden nämlich ohne richterliche Genehmigung fortgesetzt, auch als Frau Stein schon volljährig war. Vermutlich ein Formfehler, denn angesichts der vorliegenden Diagnose wäre die Genehmigung mit hoher Wahrscheinlichkeit erteilt worden. Der EGHM urteilt nur gegen Staaten, nicht gegen Personen, dafür sind nationale Gerichte zuständig. Die hatten Frau Stein bereits höchstrichterlich abblitzen lassen. Die Täter jener Menschenrechtsverletzungen bleiben damit straf- und zivilrechtlich unbehelligt.



Prof. Dr. Eckhard Rohrmann, 1956 geboren, ist seit 1995 Professor im Bereich Sozial- und Rehabilitationspädagogik an der Universität Marburg. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten zählen soziale Konstruktionen von Anderssein und Normalität, institutionelle Rahmenbedingungen sozialer Arbeit sowie Lebenslagen und -bedingungen behinderter Menschen. Als letztes Buch veröffentlichte er »Mythen und Realitäten des Anders-Seins. Gesellschaftliche Konstruktionen seit der frühen Neuzeit« im VS-Verlag für Sozialwissenschaften

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