Neues Deutschland - 26. Februar 2008

Psychiatrie kritisiert
Gutachten moniert Zwangseinweisungen
Von Peter Nowak

Das Berliner Psychiatriegesetz muss demnächst reformiert werden, weil es gegen eine schon unterschriebene, aber noch nicht umgesetzte UN-Konvention verstößt. Das zumindest ist das Fazit eines Gutachtens, das die Berliner Rechtsanwälte Wolfgang Kaleck, Sönke Hilbrans und Sebastian Scharmer im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft. Psychiatrieerfahrener erstellt haben.

Am Montag wurde es im Abgeordnetenhaus der Presse vorgestellt. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion der Grünen im Berliner Parlament, Dirk Behrendt, erläuterte die Hintergründe: Am 30.3. des vergangenen Jahres unterzeichnete die Bundesregierung die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen. Sie verbietet sowohl deren zwangsweise Einweisungen in Anstalten als auch medizinische Maßnahmen gegen ihren Willen.

Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass Psychiatriepatienten als Behinderte im Sinne dieser UN-Konvention gelten und für die Betroffenen daher auch die dort festgeschriebenen Schutzmaßnahmen gelten müssen. Jede medizinische Unterbringungen und jede freiheitsentziehende Maßnahme gegen ihren Willen würde nach Ansicht der drei Juristen einen Eingriff in die Geschäftsfähigkeit der Personen darstellen.

Das Vorstandsmitglied des Bundes der Psychiatrieerfahrenen Rene Talbot sieht mit der UN-Konvention und dem Gutachten eine langjährige Forderung seiner Organisation in greifbare Nähe gerückt. Schon vor 10 Jahren habe man auf einem Internationalen Foucault-Tribunal in Berlin die Verantwortlichkeit der Psychiatrie gegenüber der Gesellschaft und »die Abschaffung aller Sondergesetze und Zwangsmaßnahmen für angeblich psychisch Kranke« gefordert.

Anfang Mai wollen die Grünen eine öffentliche Diskussionsveranstaltung im Abgeordnetenhaus zu dem Gutachten und den Folgen für die Berliner Politik organisieren. Dazu sollen neben Medizinern und Juristen auch Politiker eingeladen werden. Dirk Behrendt erklärte, dass sich seine Fraktion bemühe, gemeinsam mit Kollegen von SPD und Linkspartei eine gesetzliche Initiative auf den Weg zu bringen, mit der Elemente des Zwangs aus dem Berliner Psychiatriegesetz getilgt werden und dieses damit an die internationale UN-Konvention angepasst würde.

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