Der
BPE und die-BPE
veranstalten gemeinsam einen Essaywettbewerb:
Ärzteschaft
handlungsunfähig! Was bedeutet das?
Darauf
hingewiesen, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die UN gemeinsam
die gewaltfreie
Psychiatrie fordern, antwortete die Bundesärztekammer als organisierte
Vertretung der deutschen Ärzteschaft, dass sie diese Forderung nicht
erfüllen könne, sondern nur der (bzw. die Gesetzgeber) könnten
die Erlaubnis, Zwang und Gewalt erdulden zu müssen, widerrufen. ÄrztInnen
und Ärzte hingegen müssten also diese Gewalt sozusagen als medizinische
Notwendigkeit ausüben, obwohl es keinerlei gesetzliche Verpflichtung
gibt, Zwang auszuüben. Im Gegensatz dazu hat die Weltgesundheitsorganisation
mit ihrer Forderung nach Abschaffung aller psychiatrischen Zwangsmaßnahmen
jeder medizinischen Rechtfertigung dieser gewaltsamen Praktiken die Grundlage
entzogen. Deshalb konnten wir diese Antwort der Bundesärztekammer
nicht ernst nehmen, räumten aber in unserer Antwort eine Frist zu
einer neuen Stellungnahme ein (siehe
Briefwechsel hier). Diese verstrich ungenutzt.
Folgende
Institutionen zeigten sich in ihren Antworten auf unseren Hinweis auf
die Forderung von WHO und UN unbeeindruckt, wie eine Mauer des Schweigens,
oder versuchten einer konkreten Antwort auszuweichen:
Ärzteschaft:
- Gesundheitsminister
Karl Lauterbach (Das Gesundheitsministerium untersagte uns, die Antwort
zu veröffentlichen, wer sie wissen will, bitte dort anfragen)
- Verein Demokratischer
Ärzt*Innen (Thema wäre zu komplex für eine Antwort)
Justiz:
- Deutscher Richterbund,
Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
(das Präsidium wird informiert, wir warten auf eine Antwort)
- Neue Richtervereinigung
e.V. (reagierte beleidigt, weil sie für eine Antwort doch keine
Kapazitäten habe)
Politik und
Sonstige:
- Außer den
Piraten hüllten sich bei der Europawahl alle Parteien in Schweigen,
siehe
hier:
- Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesvorstand, Referat Gesundheitspolitik (keine Antwort trotz Erinnerung)
- ver.di - Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di untersagte uns, ihre Antwort zu
veröffentlichen, wer sie wissen will, bitte ver.di anfragen)
- Verbraucherzentrale
Bundesverband (dankt für die Info, wird sich [vielleicht?] damit
beschäftigen, wann auch immer)
- Deutscher Ethikrat
(keine Antwort trotz Erinnerung)
So
haben wir uns nun entschlossen, die Schutzbehauptung der deutschen Ärzteschaft,
sie sei handlungsunfähig, mit einem Essay-Wettbewerb in die
Öffentlichkeit zu tragen. Die Ärzteschaft hat sich selbst in
die Abhängigkeit der Gewalt ausübenden psychiatrischen Kolleginnen
und Kollegen begeben, nur um die Forderungen der WHO nach einem Ende der
Verletzung der UN-Menschenrechte in der Psychiatrie in den Wind zu schlagen.
Wir suchen den besten Kommentar (mindestens 4000 Zeichen) auf diese
dokumentierte Handlungs-Unfähigkeit der deutschen Ärzteschaft
mit der Wettbewerbs-Frage:
Ärzteschaft handlungsunfähig! Was bedeutet das?
1. Preis 400,- €
2. Preis 300,- €
3. - 5. Preis je 150,- €
Die Entscheidung der gemeinsamen Jury von BPE und die-BPE ist unanfechtbar.
Mit der Beteiligung am Wettbewerb billigen AutorInnen, deren Texte mit
einem Preis ausgezeichnet wurden, dem Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener
und der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener die unbefristeten
Copyrights für die Veröffentlichung gedruckt und im Internet
zu.
Einsendeschluss
von Wettbewerbsbeiträgen ist der 25. Oktober, Benachrichtigung der
GewinnerInnen bis 15.11.
Verteilung prämierter Wettbewerbstexte an die Presse und als Flugblatt
vor dem DGPPN Kongress vom 27. bis zum 30. 11. 2024.
Wettbewerbs-Beiträge müssen bis 25.10. ohne Hinweise
auf die AutorInnen per E-Mail hier eingereicht werden: 2xbpe@gmx.de
Die Autorenschaft muss in einer zweiten Datei beigefügt werden .
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