III
Anwendbarkeit und Auswirkungen der BRK auf die Regelungen des PsychKG
1.
Einschlägige Regelungen der BRK
2. Psychisch Kranke nach § 1 PsychKG Bln als Behinderte im
Sinne von Art. 1 BRK
3. Vereinbarkeit der Zwangsunterbringung nach den §§
8f. PsychKG Bln mit Art. 14 BRK
- a) Einschränkung des
Rechts auf Freiheit, Art. 14 Abs. 1 a) BRK
- b) Rechtfertigung der Freiheitsbeschränkung,
Umkehrschluss Art. 14 Abs. 1b), Abs. 2 BRK
----aa)
keine unmittelbare Kausalität zwischen Freiheitsentzug und Behinderung
- "fürsorglicher" Freiheitsentzug als Zugang zur Unterstützung?
----bb)
Rechtfertigung des Freiheitsentzuges zumindest mittelbar aufgrund von
Behinderung
----cc)
Diskussion
----dd)
Fazit
4.
Vereinbarkeit der Zwangsbehandlung nach § 30 PsychKG mit Art.
12, 14, 15, 17 BRK
--a) Art. 17 BRK, Verletzung der Gleichberechtigung
der Achtung der körperlichen und geistigen Unversehrtheit
--b) Art. 15 BRK, Folter, unmenschliche
oder grausame Behandlung
--c) Art. 14 BRK, Einschränkung
der persönlichen Freiheit
--d) Art.12 BRK, Rechts- und Geschäftsfähigkeit
----aa)
Eingriff in die Rechts- und Geschäftsfähigkeit
----bb)
Art. 12 Abs. 3, Abs. 4 BRK: Zwangsbehandlung als Maßnahme zur Schaffung
des Zugangs?
----cc)
Fazit
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