Schirmherr: Gert Postel

Geschäftsstelle:

Haus der Demokratie und
Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin

--
 
Dissidentenfunk Bereich nur für Mitglieder

Großartiger Sieg von Vera Stein beim EGMR
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte)

Wir gratulieren ganz herzlich !!

Vera Stein hat einen großartigen Sieg errungen, denn sie hat im Wesentlichen - der illegalen Freiheitsberaubung durch die Psychiatrie in Bremen - am 16.6.2005 vorm Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte endlich Recht bekommen!

Am gleichen Tag kam in Fernsehen von Radio Bremen in "Buten und Binnen" ein 8 minütiger Beitrag zum Urteil Vera Stein gegen die Bundesrepublik Deutschland, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gefällt hat. Dr. Helmut Pollähne, der uns bei der Abwehr der ambulanten Zwangsbehandlung in Bremen so sehr geholfen hat, wird dabei auch interviewed. Außerdem hat es auch ein großes Presseecho gegeben, stellvertretend soll nur ein Link zur "Tageszeitung" Bremen genannt werden: www.taz.de/pt/2005/06/17/a0076.nf/text
Auch der "ARD Ratgeber Recht" hat am 3.7. einen 8 minütigen Bericht gebracht, der im Internet abrufbar ist (im real player Format), nur hier anklicken.

Am 9. 9. 2005 berichtet sogar die "Bayrische Staatszeitung" von Vera Steins schwerer psychiatrischer Folter und ihrem Sieg beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Zitat daraus:
"Doch aus den Wochen werden mehre Monate in denen sie Psychopharmaka bekommt. "Mit starken Nebenwirkungen", wie sie sich erinnert: Kreislaufstörungen und eine halbe Darmlähmung. Doch jeder Widerstand ist zweckslos. ,,Wenn ich die Medikamente nicht nehmen wollte, flöste das Pfelgepersonal sie mir gewaltsam ein."

Durch das Urteil wird unterstrichen: Wenn ein Vormund, bzw. stattdessen der subsidiär vorrangig gestellte Vorsorgebevollmächtigte, einer Zwangsbehandlung und Zwangseinweisung von Anfang an widerspricht, dann DARF nicht mehr in der Psychiatrie eingesperrt werden - es wäre nach der europäischen Menschenrechts-Konvention eine verbrecherische Freiheitsberaubung!

Das sind sensationelle Nachrichten und eine ungeheure Stärkung der Vorsorgevollmacht, wie wir sie seit Jahren propagieren:
www.vo-vo.de/index2.htm

Zur Bekanntmachung der Vorsorgevollmacht haben wir im Januar 2000 einen Beitrag des ARD "Ratgebers Recht" in Gang bekommen, in dem wir damals Vera Steins Fall als Beispiel einer verbrecherischen Psychiatrie dem Fernsehen vermittelten, wodurch im Fernsehen über Vera Stein prominent berichtet wurde. Der Beitrag ist immer noch im Internet hier abrufbar:
www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs2000013005.html

Das Urteil ist inzwischen vom Server der "International Association Against Psychiatric Assault" ( www.iaapa.ch ) als Dokument
in Englisch abrufbar:
rtf Format: www.iaapa.de/CASE_OF_ST_%20v_GERMANY.rtf
pdf Format: www.iaapa.de/CASE_OF_ST_%20v_GERMANY.pdf

Welchen langen, schwierigen Weg Vera Stein gegangen ist, wird an dieser Zitat aus dem Editorial von "Recht und Psychiatrie 3/2005" deutlich.
" Die Versuche Vera Steins, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die Klinik durchzusetzen, waren lange Zeit u.a. auch daran gescheitert, dass sie keine Akteneinsicht erhielt. Eine Zivilkammer des LG Bremen gab ihr 1998 schließlich Recht. Die Klinik war jedoch unfähig, die Verantwortung für diese Geschichte zu übernehmen und schlicht auf Rechtsmittel zu verzichten, und sie fand Oberlandes- und Bundesrichter, die fähig waren, die Geschichte unter den Teppich der Verjährung zu kehren: Ende Dezember 2000 Klageabweisung durch das OLG Bremen (OLGR 2002, 167), Januar 2002 Revisionsabweisung durch den BGH (unzulässig mangels "hinreichender Erfolgsaussichten"), März 2002 Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde ("keine grundsätzliche Bedeutung").
Der EGMR hat Vera Stein am 16.6.2005 das Recht zurückgegeben und zugleich die Bundesrepublik erstmalig wegen Menschenrechtsverletzungen in der Psychiatrie verurteilt. Der bundesdeutsche Einwand, für privat veranlasste Rechtsverletzungen in einer Privatklinik könne der Staat nicht verantwortlich gemacht werden, lag zwar nahe, wurde von den Hütern der EMRK aber verworfen. Überzeugend wird dargelegt, dass staatliche Stellen spätestens (!) dann »aktiv involviert« waren, als die Bahnpolizei die angeblich »freiwillig« untergebrachte Vera Stein nach dem soundsovielten Fluchtversuch festnahm und wieder einsperren ließ; kein Ruhmesblatt für die bundesdeutsche Justiz die Feststellung, das OLG Bremen habe sich noch im Jahre 2000 einer Menschenrechtsverletzung schuldig gemacht, als es den Entschädigungsanspruch verwarf."

 

© die-BPE