Schirmherr: Gert Postel

Geschäftsstelle:

Haus der Demokratie und
Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
 Die-BPE:
 - Satzung
 - Nächste
  Mitgliederversammlung:
  Sa.: 20.2.2010
  um 16 Uhr im WFZ
 Anmelden:
 - Anmeldeformular
 Stellungnahmen:

 - Das Ende der
    Komplizenschaft!

 - Gert Postel unser
    Schirmherr

 - Forderungen an das
    Gedenken an den
    systematischen
    ärztlichen Massen-
    mord 1939-1949

 - Die ambulante Folter
    abgewendet!

 - Entscheidung des
    Europäischen
    Gerichtshof für
    Menschenrechte

 FAQ:
 - Link zur FAQ des
   Werner-Fuß-Zentrums
 Kontakt:
 - E-Mail senden
 - Lageplan
 - Impressum + Konto
 

_
Dissidentenfunk Bereich nur für Mitglieder

DAS PORTAL DER PSYCHIATRIEKRITIK

 

Neu 1:
Hubert Hüppe – ein paternalistischer Gegner der Selbstbestimmung
Wenn Hubert Hüppe behaupten sollte, er sei für Selbstbestimmung und die Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention, so ist das eine Lüge.
Hubert Hüppe hat sich behindertenpolitisch in der letzten Legislaturperiode als menschenrechtsfeindlicher "Geisterfahrer" erwiesen. In reaktionärster Weise hat er sich gegen Selbstbestimmung entschieden, indem er ... [vollständiges Flugblatt verteilt
am 14.01.2010 im Rahmen einer Demonstration vor dem Kleisthaus dem Sitz des neuen Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Hubert Hüppe anläßlich der Fachtagung "Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland, hier klicken]

Neu 2:

Dass Psychiatrie immer nur Schwindel ist, wurde wieder eindrucksvoll bewiesen - Gert Postel hat Schule gemacht:
Wie der WDR in seiner Rundschau am 3.12.2009 berichtete, hat sich herausgestellt, dass der Chefarzt der Horizont Drogen Fachklinik in Rees: http://www.fachklinik-horizont.de/index.htm seit zwei Jahren eine Person ist, die
- weder einen Dr. hat
- noch Arzt ist
- noch ein Abitur hat
- und zu allem Überdruss nicht mal einen Führerschein.
Und das, und nur! das, ist ihr zum Verhängnis geworden: bei mehreren Führerscheinkontrollen ist das der Polizei aufgefallen und daraufhin hat sie die Identität das Fahrers genauer untersucht und er ist aufgeflogen.

Eins ist jetzt endgültig bewiesen:
Es gibt kein psychiatrisches Wissen
Es gab noch nie ein psychiatrisches Wissen
und es wird niemals ein psychiatrisches Wissen geben.
Wer in einer Psychiatrie als angeblicher "Arzt" auch ohne Approbation arbeitet ist nur ein Hochstapler unter Hochstaplern (Zitat Gert Postel)

Originalbericht in der Mediathek des WDR


Neu 3:

Der Kunsthändler Eberhard Herrmann wurde 1994 per Ferndiagnose für verrückt erklärt. Seine Ex-Frau hatte den berühmt berüchtigten Prof. Möller, Chefarzt-Psychiater in München, um ein Gutachten gebeten - und damit Herrmanns Leben zerstört.
Das ZDF hat kürzlich am 10.11. in der Sendung Hallo Deutschland darüber berichtet, in der Internet Mediathek des ZDF abrufbar: www.zdf.de/ZDFmediathek
in der er seine Methode, Ferngutachten zu machen, in skurriler Weise verteidigt.
Es geht ja auch um was: 3 Millionen Euro Schadensersatz.
Da lässt der Herr Prof. die Hosen runter, wie er meint, dass eine ordentliche psychiatrische Diagnose zu Stande kommt: auf einen Blick; das Hörensagen der Angehörigen verdichtet zu einer psychiatrischen Verleumdung, reicht zu einer Existenzvernichtung.


Neu 4:

Der alltäglichere Fall ist hier nachzulesen - im Handbuch zur Software für die sozialpsychiatrischen Dienste (SpD), wie es hier veröffentlicht ist: http://spdi32.de/demo/Handbuch%20SpDI.pdf
siehe z.B. Seite 28:
"Hat der Klient noch keine Diagnosen, ist das Fenster leer. Im unteren Bildschirmbereich werden Informationen zur markierten Diagnose angezeigt. SpDI32 unterscheidet Diagnosegruppen, Diagnosearten und Detaildiagnosen. Einem Klienten kann so bereits in einem frühen Stadium eine Diagnose zugeordnet werden, ohne sich detailliert festlegen zu müssen.
Es kann eine Hauptdiagnose und eine beliebige Zahl von Nebendiagnosen eingetragen werden. Für die Senatsstatistik ist es ausreichend, eine Hauptdiagnosegruppe festzulegen. Dies muss keine Detaildiagnose sein."


So werden Menschen mit staatlichen Mitteln zu einem Stück hirnkrankem Fleisch gemacht, systematisch verfolgt und nahezu aller ihrer Grund- und Menschenrechte beraubt, um am Ende als kolonialisierte Subjekte im Netz der psychiatrischen Institutionen endgültig entmündigt zu sein.
Wir haben dagegen eine Anregung für´s nächste Update der Software, den:
Sperrvermerk - Achtung PatVerfü geschützt
Jegliche Akte kann bei dieser Person zu einer Strafverfolgung führen.



Am 1.9.2009 ist das vom Bundestag am 18.6. beschlossene neue Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft getreten. Das ist für uns der Anlaß, die Auswirkungen, die das neue Gesetz mit sich bringt, mit den "Hinweisen für Richter, Betreuer und Psychiater" bekannt zu machen, wie sie hier veröffentlicht sind: patverfue.de/hinweise.html
Diese Hinweise wurden in Zusammenarbeit mit Vertrauensanwälten entwickelt. Sie buchstabieren das neue Gesetz insbesondere in Hinsicht auf die PatVerfü aus.
Am 11.9. wurden von uns in 348 psychiatrischen Gefängnissen, siehe Liste der Tatorte, alle psychiatrischen Oberärzte mit den "Hinweisen für psychiatrische Fachärzte" sowie denen für Richter und Betreuer per Fax informiert.


Die "Hinweise für Richter, Betreuer und Psychiater" wurden inzwischen von Prof. Schmidt-Jortzig, dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats und ehemaligen Bundesjustizminister kommentiert. Er lehrt Jura an der Universität Kiel. Sein Kommentar: Ihre "Hinweise für Richter, Betreuer und Psychiater" empfinde ich als außerordentlich hilfreich....
Hier der vollständige Kommentar als PDF




Wir freuen uns sehr, bekannt geben zu können, dass das Werner-Fuss-Zentrum eine neue Ausgabe der Irren-Offensive, die 14te, und die International Association Against Psychiatric Assault die 4te Ausgabe der ZWANG fertig gestellt hat. Die beiden Zeitungen werden wieder gemeinsam als Wendezeitung vertrieben und können über die Domain www.anti-psychiatrie.de bestellt werden.
Die neue Zeitung reflektiert das Ende der Legislaturperiode des 16. Bundestages, in der drei für uns wesentliche Ereignisse zu verzeichnen sind:

A)
Wir konnten ein neues "Betreuungsbehördengesetz" verhindern, obwohl es von Bundesrat und Bundesregierung schon beschlossen war, die Kanzlerin es unterschrieben hatte (Bundestag Drucksache 16/1339) und es seit mehr als 3 Jahren jederzeit im Bundestag hätte eingebracht werden können. Aber jetzt ist diese Bedrohung endgültig vom Tisch, weil mit dem Ende der Legislatur auch alle "unvollendeten" Gesetzgebungsverfahren beendet sind. Wir konnten also einen schweren Angriff erfolgreich abwehren! (mehr hier)

B) Durch den Ratifizierungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir zwar gesehen, wie eine behindertenpolitische Knallcharge ein ekelerregendes Schmierenstück aufgeführt hat: Lug und Trug auf offener Bühne. Die Täuschung ist aber misslungen und so können wir nun öffentlich Psychiater als staatlich geschützte Verbrecher bezeichnen und über die Tatorte ihrer kriminellen Handlungen mit einer in der Irren-Offensive Nr. 14 veröffentlichten Liste aufklären.

C) Die behindertenpolitische Knallcharge hat es aber nicht geschafft, die Gesetzgebung für die Patientenverfügung zu verhindern und das ist unser größter Triumph: Mit Hilfe der PatVerfü können wir der Zwangspsychiatrie einen Riegel vorschieben - Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die besonders menschenrechtsfeindlichen behindertenpolitischen "Geisterfahrer" MdB Hubert Hüppe (CDU), MdB Dr. Ilja Seifert (Linkspartei) und MdB Markus Kurth (Grüne) hinweisen. Sie haben sich in reaktionärster Weise gegen die Selbstbestimmung entschieden, indem sie sowohl gegen die nun endlich beschlossene Gesetzgebung zur Patientenverfügung gestimmt haben, wie für eine Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonventionen ohne gleichzeitige Beendigung des psychiatrischen Zwangs als Betrug auf offener Bühne. Wir haben dazu eine Chronik dieses Betrugs geschrieben, die in der ZWANG Nr. 4 und im Internet veröffentlicht ist.
Beschluss der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener vom 7.7.2009



Endlich kann der Zwangspsychiatrie ein Riegel vorgeschoben werden!
Eine neue Patientenverfügung (PatVerfü) machts möglich

Berlin, 18.6.2009: Nach jahrelanger Diskussion ist heute endlich das neue Gesetz zur rechtlichen Regelung von Patientenverfügungen auch vom Bundesrat verabschiedet worden. Der Gesetzgeber hat sich deutlich und parteiübergreifend darauf geeinigt, dem Patientenwillen und damit der Selbstbestimmung in jeder Lebenslage und entgegen jedem ärztlichen und staatlichen Paternalismus unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung Geltung zu verschaffen.

Die Zeiten, als andere - Ärzte und Richter - definierten, was das angeblich „objektive“ Wohl eines Menschen sei und was zu diesem angeblich „objektiven“ Wohle eines Menschen gegen dessen erklärten Willen zu...mehr



Chronik eines Betrugs

Wie die Behindertenrechtskonvention zu einem Mittel des Betrugs gemacht wurde



Prof. Wolf-Dieter Narr hat am 8.5.2009 an über 1400 Psychiatrien bzw. Chefärzte psychiatrischer Einrichtungen ein Fax gesendet (Link zu einem pdf dieses Schreibens hier).

Eine Antwort darauf von Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Heinz Häfner, Initiator des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim, erwiderte Prof. Wolf-Dieter Narr mit einer E-Mail. Prof. Narr hat der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie Erfahrener eine Kopie dieser Mail zukommen lassen, die sie hier veröffentlicht hat.



Erklärung der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener zur einstimmigen Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention durch den Bundesrat am 19.12.2008:

Täuschung mißlungen
ENGLISH

Berlin, 19.12.2008: Das groß angelegte Täuschungs- und Verdummungsmanöver der staatlichen Gewalten zur weiteren Verdeckung und Verdunkelung der Spaltung von Menschenrechten ist gründlich mißlungen, ja hat nun sogar einen gegenteiligen Effekt erzielt.
Dass die Verleumdung mit einer psychiatrischen Diagnose vor allem dazu dient, Menschen willkürlich ihrer Grund- und Menschenrechte zu berauben und sie damit zu Untermenschen zu degradieren, haben die Betroffenen zunehmend erfolgreich einer breiteren Öffentlichkeit bekannt machen können; erwähnt seien nur das Foucault-Tribunal 1998 und das Russell-Tribunal 2001.

Als Abwehr- und Rettungsmaßnahme gegen die Aufdeckung der seit 1948 verlogenen Behauptung, die Menschenrechte seien unteilbar und es gäbe keine Klasse von willkürlich radikal entrechteten Psychiatrisierten, wurde von den Staaten in der UN ein Betrug inszeniert: innerhalb von 4 Jahren wurde eine sog. UN-Behindertenrechtskonvention aus der Taufe gehoben, deren Wortlaut der Öffentlichkeit vortäuschen sollte, diese Spaltung der Menschenrechte solle beendet werden, aber tatsächlich war nur geplant, diese Lüge wieder zu befestigen, kritische Aktivisten bürokratisch zu beschäftigen und in falschen Hoffnungen zu wiegen.

Dieser Plan wäre dann auch aufgegangen, wenn die Aktivisten überall den Köder geschluckt hätten, dass nun Menschen“rechte“ von Behinderten anerkannt würden, statt zu verstehen, dass es um eine politische Frage geht und sich bei der Ratifizierung entscheidet, ob es sich um symbolische Politik zur Schaufenster-Dekoration und ein Täuschungsmanöver des Staates handelt oder tatsächlich das gemeint sein sollte, was in der UN-Behindertenrechtskonvention behauptet wird.

Insbesondere weil in Deutschland schon mit bestem Gewissen von Ärzte-Nazis zur „Heilung“ mit staatlicher Unterstützung gemordet wurde, waren wir mißtrauisch und haben deshalb vor der Ratifizierung mit einem Rechtsgutachten renommierter Menschenrechtsanwälte alle Abgeordneten in Ländern und Bund darauf hingewiesen, was die UN-Behindertenrechtskonvention verspricht. Die unmittelbare Reaktion der Volksvertreter: nahezu ausnahmslos wurden die Konsequenzen negiert.

Nachdem das Fazit unseres Rechtsgutachten sogar vom UN-Hochkommissariat für Menschenrechte bestätigt wurde, das die psychiatrischen Sondergesetze zu "an sich diskriminierenden" "ungesetzlichen Gesetzen" erklärte, und wir dies wiederum unmissverständlich allen Abgeordneten in Ländern und Bund schriftlich mitgeteilt hatten, hielten sie im vollen Bewußtsein ihrer niederträchtigen Entscheidung an dem Konventions-Betrug fest: am 4.12.2008 um 22:59 h hat der Bundestag unter Ausschluß irgendeines Publikums, (der Besucherdienst hatte um 20 Uhr die Pforten geschlossen) den Betrug beschlossen und das Unrecht zu Recht erklärt. Die UN-Behindertenrechtskonvention soll in einem Kernbereich, der Gleichstellung vor Recht und Gesetz, um Freiheitsberaubung und folterartige Körperverletzung durch Zwangsbehandlung Behinderter endlich zu bannen, eben genau nicht gelten. Dass dieser Beschluss vom Bundestag so klammheimlich spät nachts ohne Aussprache und unter Ausschluss des Publikums vollzogen wurde, ist ein weiterer Beweis für die betrügerische Absicht, in der er gefasst wurde.

Heute wurde der Betrug von einer Allparteien-Koalition im Bundesrat einmütig bestätigt.

Dadurch, dass nun der Beweis erbracht ist, dass in dem einen Fall, der BRD, in dem tatsächlich über die Konsequenzen der UN-Behindertenrechtskonvention bei der Ratifizierung abgestimmt wurde und diese prompt negiert wurden, ist auch für die Betroffenen in allen anderen Ländern die Täuschung offenkundig, der von staatlicher Seite aus die UN-Behindertenrechtskonvention nur dienen soll. Sie hat in der BRD gleichzeitig ein Institut für Regierungsgefälligkeiten offenbart, das heuchelnd täuschende Lippenbekenntnisse zu den Menschenrechte abgibt, um sich tatsächlich zum bezahlten Komplizen der Vertuschung zu machen. Siehe Offener Brief.

Allerdings haben die staatlichen Gewalten einen Preis für ihre Täuschung bezahlen müssen: Sie haben nun alle die, die Menschenrechte ernst nehmen, gegen sich: denn da die Instanz, die von allen Nationen und Kulturen der Welt einvernehmlich zur Einhaltung und zum Schutz der Menschenrechte geschaffen wurde, das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, die psychiatrischen Sondergesetze zu an sich diskriminierenden und ungesetzlichen Gesetzen erklärt hat, können wir weder durch Negieren noch durch irgendeine „Experten“meinung in unserem Wissen getäuscht werden,

  • dass die psychiatrische Gefangennahme ein Verbrechen ist.
  • dass die psychiatrische Zwangsbehandlung in den psychiatrischen Gefängnissen ein Verbrechen ist.
  • dass alle, die in diesen geschlossenen psychiatrischen Stationen arbeiten, Verbrecher sind, insbesondere die ÄrztInnen und Ärzte.
  • dass kein staatliches Gesetz diese Verbrecher mehr vor dem Urteil bewahren kann, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen.
Wer nach dem 1.1.2009, dem Tag an dem die UN-Behindertenrechtskonvention in der BRD in Kraft tritt, sich noch an solchen Verbrechen beteiligt, tut dies in vollem Bewußtsein, sich schuldig zu machen: Die Teilnehmer der diesjährigen Konferenz der Psychiatervereinigung in Deutschland, der DGPPN, wurden am 26. und 27. 11. von uns am Eingang darüber aufgeklärt:

-
Ab 1.1.09 sind alle, die in einer Geschlossenen arbeiten, Verbrecher, weil dann durch die in Kraft tretende Behindertenrechtskonvention Körperverletzung und  Freiheitsberaubung an angeblich "psychisch Kranken" genauso ein Verbrechen sind, wie bei nicht so Verleumdeten.

Wir unterstützen das Preisausschreiben von IAAPA, einen geeigneten Slogan zur Kriminalisierung der Verbrecher zu finden, die nach dem 1.1.2009 noch in einer geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie arbeiten: http://www.iaapa.de/competition_deutsch.htm

Diese Erklärung als PDF zum Ausdrucken


Erklärung der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener zur einstimmigen Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention durch den Bundestag am 4.12.2008:
Verkauf gestohlener Menschenrechte

Stehler: die Bundesdeutschen Gesetzgeber
Hehler: das Deutsche Institut für Regierungsgefälligkeiten
Prämie: der Stehler zahlt dem Hehler für die Vertuschung seines Verbrechens ein jährliches Schweigegeld von 463.000,- Euro, siehe Offener Brief

Am 4.12.2008 um 22:59 h hat der Bundestag unter Ausschluß irgendeines Publikums, (der Besucherdienst hatte um 20 Uhr die Pforten geschlossen) den Konventionsbetrug beschlossen: er hat das Unrecht zu Recht erklärt, dass die UN-Behindertenrechts-
konvention
in einem Kernbereich, Gleichstellung in Recht und Gesetz um Freiheitsberaubung und folterartige Körperverletzung durch Zwangsbehandlung Behinderter endlich zu bannen, eben genau nicht gelten soll. Damit hat er die brachiale Entrechtung von Menschen, die als angeblich "psychisch krank" verleumdet werden, bestätigt statt beseitigt, die Entrechtung verstärkt statt aufgehoben.
Das damit gestärkte Sonder-Entrechtungsrecht hat das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte für illegal erklärt - es ist "intrinsically discriminatory"
(übersetzt: an sich diskriminierend) und ein "unlawful law" (übersetzt: ein ungesetzliches Gesetz).
-------


Foto: Alejandro Nannini, zum Vergrößern: anklicken

Vor den verschlossenen Türen des Bundestages wurde
gleichzeitig öffentlich gegen diesen Betrug demonstriert:



Foto: Guido Alessandro, zum Vergrößern: anklicken

Dass diese Transaktion vom Bundestag so klammheimlich spät nachts ohne Aussprache und unter Ausschluss des Publikums vollzogen wurde, ist ein weiterer Beweis für die betrügerische Absicht, in der sie begangen wurde. Die 3 Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linkspartei haben zwar in Entschließungsanträge mit Lippenbekenntnissen fürs Archiv des Bundestags ein bißchen Schaum geschlagen. Da sie sich alle weigern, ihre Vetomacht (nach dem Lindauer Abkommen Art. 3) als Koalitionspartner in Landesregierungen zu nutzen, um die menschenrechtskonforme Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention zu gewährleisten, sind sie genauso Teil einer hermetischen politischen Klasse, die in der BRD nun dreierlei bewiesen hat:

 

  • sie will die UN Behindertenrechtskonvention zu einer Verhöhnung der Hoffnungen der Behinderten auf tatsächliche rechtliche Gleichstellung  machen
  • sie will mit diesem Vorgehen die UN herabwürdigen, weil sie deren Konvention ohne praktische Konsequenzen selbst für Kernbereiche (Freiheitsentzug, Folter) auf nationaler Ebene ratifiziert
  • darüber hinaus will sie die Idee der universellen Menschenrechte und ihre Wirksamkeit schwächen, weil sie auf diese unverfrorene Art und Weise mit einer sie angeblich stärkenden Konvention umgeht.

Auf alle drei Konsequenzen wurden die Abgeordneten aller Landtage und des Bundestages, das Kanzleramt und die MinisterInnen in persönlichen Anschreiben der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener hingewiesen (siehe jeweils beigelegte Pressemitteilung), so dass ihr Handeln ein bewusst willentliches Tun ist und es keine Entschuldigung durch Unwissenheit gibt.

Wir werden trotz alledem an Text und Geist der Konvention, wie sie vom Hochkommissariat für Menschenrechte bestätigt wurde, festhalten und deshalb gilt für uns:

Ab 1.1.09 sind alle, die in einer Geschlossenen arbeiten, Verbrecher,
weil dann durch die in Kraft tretende Behindertenrechtskonvention Körperverletzung und  Freiheitsberaubung an angeblich "psychisch Kranken" genauso ein Verbrechen sind, wie bei nicht so Verleumdeten.

Dauerdemo
12 Wochen Demonstrationen vom 3. Sept. bis 25. Nov. 2008
vor dem Sitz der Gesundheitssenatorin in Berlin

Bild: "FLeisch im Mittelpunkt"
Bild: "Mündel"


Auf die folgende Presseerklärung in Englisch hat die International Association Against Psychiatric Assault einen solaridarischen Brief an das UN-Hochkommissariat in Genf geschrieben, der hier veröffentlicht ist.

Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.

ENGLISH
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
Fax: 030-782 8947
werner-fuss(at)gmx.de
www.die-bpe.de
Mittwoch, 8. Oktober, 2008

 

Pressemitteilung

Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte* bestätigt:
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Betrug und eine Fälschung

Am 1. Oktober 2008 wurde vom Bundeskabinett der Gesetzentwurf zur Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention** beschlossen. In ihrer Pressemitteilung behauptet die Bundesregierung, dass damit „das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung auf nationaler Ebene“ umgesetzt werde. Diese Behauptung ist falsch und stellt eine Täuschung dar, mit der das tatsächliche Verhältnis des Gesetzentwurfes zu Wort und Geist des Konventionstextes verdeckt werden soll.

Artikel 14 1b) der Konvention legt ausdrücklich fest,

„dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.“

Dagegen wird in der zum Gesetz gehörenden „Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“**, Bundesrat Drucksache Nummer 760/08 auf Seite 52 zu Artikel 14 folgende Einschränkung vorgenommen:

„Sowohl aus Absatz 1 Buchstabe b als auch aus Absatz 2 ergibt sich, dass eine Freiheitsentziehung auch bei behinderten Menschen nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist. Voraussetzung ist allerdings, dass zur Behinderung besondere Umstände hinzutreten müssen, die die Entziehung der Freiheit erforderlich machen. Das ist etwa der Fall, wenn nur mittels der Freiheitsentziehung eine Selbst- oder Fremdgefährdung vermieden werden kann. Sofern also zusätzliche Umstände vorliegen, die eine Freiheitsentziehung rechtfertigen, kann diese auch dann zulässig sein, wenn die die Freiheitsentziehung begründenden Umstände mit einer Behinderung zusammenhängen.

Der Gesetzentwurf** nimmt damit in betrügerischer Absicht eine dem Konventionstext widersprechende und fälschende Interpretation der Voraussetzungen für einen Freiheitsentzug von Menschen mit Behinderungen vor, die ausdrücklich dazu dient, die in der Bundesrepublik vorhandenen Sondergesetze für sogenannte psychische Kranke (PsychKG, §63 StGB, Regelungen im Betreuungsrecht)  unangetastet zu lassen, die regelmäßig die Einschränkung von Grund- und Menschenrechten mit dem Verweis auf eine angebliche „Selbst- und/oder Fremdgefährdung“ rechtfertigen.

Die Note des UN-Hochkommissariat für Menschenrechte* anlässlich der „Dignity and Justice for Detainees Week“ (6. bis 12. Oktober 2008) bestätigt unsere Feststellung, dass es sich um eine Fälschung des Konventionstextes handelt:

„International human rights law and standards are very clear: persons with disabilities have the right to liberty and security of the person on an equal basis with others. The existence of a disability can in no case justify a deprivation of liberty. Persons with disabilities may be lawfully deprived of their liberty for having committed a crime or violated the law.

Rechtliche Gleichstellung von „psychisch Kranken“ bedeutet, dass sie wie alle anderen das Recht haben, ihre Gesundheit oder ihr Leben in Gefahr zu bringen, ohne von staatlicher Seite dafür belangt zu werden. Und sie bedeutet, dass auch ein Freiheitsentzug wegen einer vermuteten oder tatsächlichen Fremdgefährdung, wie sie in einigen Polizei- und Strafgesetzen vorgesehen ist, nur nach diesen allgemeinen Gesetzen erfolgen und nur der Gefahrenabwehr, nicht jedoch der „Besserung des Verhaltens“ dienen darf. In jedem Fall verbietet die UN-Konvention in allen diesen Fällen, dass eine Behinderung (hier eine diagnostizierte „psychische Krankheit“) ein Sondergrund für die Einschränkung der Menschenrechte der Betroffenen ist. 

Die übliche Praxis, Entrechtungen und Zwang mit „Selbst- und/oder Fremdgefährdung“ oder mit einem unterstellten oder tatsächlichen Hilfebedarf der Betroffenen zu begründen verurteilt das UN-Hochkommissariat unmissverständlich:

„In violation of relevant international standards, in many legal systems persons with disabilities, and especially persons with mental and intellectual disabilities, are deprived of their liberty simply on the grounds of their disability. Such disability is sometimes used to justify preventive detention measures on the grounds that the person with a disability might cause harm to himself or to others.

In other cases, persons with disabilities are deprived of their liberty for their care and treatment. All such practices, policies and laws are in contravention of existing international standards.

The Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) states clearly that deprivation of liberty based on the existence of a disability is contrary to international human rights law, is intrinsically discriminatory, and is therefore unlawful. Such unlawfulness also extends to situations where additional grounds—such as the need for care, treatment and the safety of the person or the community—are used to justify deprivation of liberty.“ 

Die „Denkschrift“ ist zwar nicht Gesetzestext, wird aber in der praktischen Rechtsprechung bis in die höchsten Instanzen bei der Interpretation des Wortlautes des Gesetzes als Wille und (bindende) Meinung des Gesetzgebers berücksichtigt werden. Menschen könnten sich deshalb nicht unter Berufung auf die UN-Behindertenrechtskonvention des erzwungenen Aufenthaltes in einer psychiatrischen Klinik oder einer Zwangsbehandlung erwehren, denn die Gerichte würden sich auf die der Konvention widersprechenden deutschen Gesetze berufen.

Tatsächlich gibt es in der Behindertenrechtskonvention also keinerlei Interpretationsspielraum zugunsten der betrügerischen Fälschung im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Bundesregierung und alle Abgeordneten des Bundestages und aller Länderparlamente sind durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener von dem geplanten Konventionsbetrug unterrichtet worden. Wird das Gesetz dennoch beschlossen, dann können daraus nur folgende Schlüsse gezogen werden:

  • Die UN Konvention wird zu einer Verhöhnung der Hoffnungen der Behinderten auf tatsächliche rechtliche Gleichstellung
  • Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien entwürdigen mit diesem Vorgehen die UN, wenn deren Konventionen ohne praktische Konsequenzen selbst für Kernbereiche (Freiheitsentzug, Folter) auf nationaler Ebene ratifiziert werden.
  • Darüber hinaus wird die Idee der universellen Menschenrechte und ihre Wirksamkeit geschwächt, wenn auf diese unverfrorenen Art und Weise mit einer sie angeblich stärkenden Konvention umgegangen werden kann.

Wir rufen deshalb alle Menschen, die sich nicht täuschen lassen wollen, auf, dieser niederträchtigen Farce erbitterten Widerstand entgegenzusetzen. Treten Sie den geplanten Machenschaften gegen die UN-Behindertenrechtskonvention öffentlich oder auch gegenüber den Abgeordneten Ihres Wahlkreises entgegen. Oder kommen Sie zur Dauerdemonstration für die Abschaffung der PsychKGe und gegen den Konventionsbetrug in Berlin, werktäglich 14.00 – 16:30 Uhr vor der Senatsverwaltung für Gesundheit, Brückenstr. 6 (S-Bahnhof Jannowitzbrücke).

Weitere Informationen dazu: www.die-bpe.de


*  Quelle: DIGNITY AND JUSTICE FOR DETAINEES WEEK, Information Note No. 4, Persons with Disabilities:
www.ohchr.org/EN/UDHR/Documents/60UDHR/detention_infonote_4.pdf

**
Bundesrat Drucksache Nummer 760/08

Die Zwangspsychiatrie fällt:

Rechtsgutachten zur Unvereinbarkeit der UN-Behindertenkonvention mit dem Berliner Psych-KG. Stellungnahmen zum Rechtsgutachten von Prof. Narr und Prof. Rohrmann sowie Pressespiegel
Zeitungsberichte: TAZ am 26.2.2008, Neues Deutschland am 26.2.2008, 7.5.2008, 4.5.2008



Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.

Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin

Fax: 030-782 8947
werner-fuss(at)gmx.de
www.die-bpe.de

Ähnliches Statement der International Association Against Psychiatric Assault:
ENGLISH | ITALIANO | SVENSK

29. März 2007

Presseerklärung:

Die UN Behindertenkonvention nur ratifizieren, wenn gleichzeitig alle psychiatrischen Sonder-Entrechtungsgesetze abgeschafft werden

Morgen wird in New York die von der UN Generalversammlung am 13.12.2006 verabschiedete "Convention on the Protection and Promotion of the Rights and Dignity of Persons with Disabilities"1 von der deutschen Regierung paraphiert. Mit dieser Unterzeichnung beginnt die Zeit, in der in der deutschen Politik diese Convention und deren politische Implikationen diskutiert wird, um am Ende dieses Prozesses die Convention durch den Gesetzgeber zu ratifizieren, oder dies entgegen der bisherigen Unterstützung beim Zustandekommen der Convention zu unterlassen.

Da es in der Convention um die Menschenrechte behinderter Menschen geht, muss vor allem die systematische und flächendeckende Verletzung dieser Menschenrechte durch die Gesetzgebung zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsmaßnahmen - Zwangseinweisung und Zwangbehandlung - sowie willkürliche Strafverlängerung durch forensische Psychiatrie beendet werden. Wenn die Convention in Deutschland ratifiziert und damit Gesetz werden sollte, ohne dass die psychiatrischen Sondergesetze gleichzeitig außer Kraft gesetzt werden, würde sich die Convention in ihr Gegenteil verkehren: sie würde zu einem weiteren Instrument gegen die Rechte, die Menschenrechte, der Menschen werden, die als angeblich "psychisch krank" psychiatrisch-medizinisch verleumdet werden. Diese "Diagnosen" werden in der Convention mit dem Begriff "Behinderung" bezeichnet (Artikel 1, Abs. 2): Der Begriff behinderte Menschen umfasst Menschen mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesschädigungen,… [Fett hinzugefügt]

Die Convention wendet sich explizit gegen die rechtliche Diskriminierung von Behinderten (Artikel 2, Abs. 3): "Diskriminierung auf Grund einer Behinderung" bezeichnet jede Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung auf Grund einer Behinderung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass die auf die Gleichberechtigung mit anderen gegründete Anerkennung, Inanspruchnahme oder Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, staatsbürgerlichen oder jedem anderen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird.

Die Convention untersagt damit explizit die Möglichkeiten, die das Grundgesetz zur Aufhebung der Grundrechte durch ein Gesetz offen gelassen hat, wenn diese gesetzlichen Sonderregelungen eine "Behinderung" zum Kriterium haben. Genau das ist aber der Fall bei den psychiatrischen Sondergesetzen: sowohl die PsychKG´s als auch die forensischen Sondergesetze § 126 StPO und § 63 StGB haben als notwendige Bedingung ein psychiatrisches Gutachten bzw. eine zwangsweise Begutachtung dafür. Sie sind demzufolge abzuschaffen, denn sie widersprechen der Convention.

Darüber hinaus verpflichtet die Convention einen ratifizierenden Staat in Artikel 12 dazu:
Gleiche Anerkennung vor dem Recht
1. Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass behinderte Menschen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden.
2. Die Vertragsstaaten erkennen an, dass behinderte Menschen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.

Damit muss jede Zwangsentmündigung, irreführend "Betreuung" genannt, und die damit ermöglichte Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht, unterbunden werden und kann auch nicht mehr zynisch als "Schutz" und zum angeblichen "Wohl" der Betroffenen ausgegeben und legitimiert werden. Es muss also der § 1896 Absatz 1a BGB entsprechend unserer Forderung aus dem Jahr 2004 geändert werden: "Gegen den erklärten Willen2 des Volljährigen darf ein Betreuer weder bestellt, noch eine Betreuung aufrechterhalten werden."

Zur Unterstützung dieser Rechtsauffassung der Convention haben wir ein Rechtsgutachten bei einem auf internationales Menschenrecht spezialisierten Juristen in Auftrag gegeben.

Wir bitten Behindertenorganisationen dringend, gegen eine Ratifizierung der Convention in der BRD Stellung zu beziehen, wenn sie nicht erfüllt, was darin versprochen wird: rechtliche Diskriminierungsfreiheit. Rechtliche Diskriminierung wird in ihrer radikalsten, brutalsten und menschenverachtendsten Form in Deutschland durch die Gesetze zur Legalisierung der Zwangspsychiatrie ausgeübt. Wenn Behindertenorganisationen hingegen auf eine schnelle Ratifizierung drängen sollten, weil sie sich Effekte positiver Diskriminierung von der Convention erhoffen, wäre eine Ratifizierung ohne die Abschaffung der Zwangspsychiatrie zu einem unerträglichen Preis erkauft: der Fortsetzung der Barbarei der Zwangspsychiatrie, deren folterartige Praxis und Ableugnung der Selbstbestimmung von Menschen, die als angeblich "psychisch krank" psychiatrisch-medizinisch verleumdet werden.

Eine Ratifizierung unter Beibehaltung der psychiatrischen Sondergesetze würde die Convention zu einer zynischen Karikatur machen: Die Convention würde zu einem zusätzlichen Verdeckungs- und Vertuschungsinstrument psychiatrischer Gewalt werden.
Sie würde zu einem Teil des Problems anstatt zu seiner Lösung beizutragen.


1. Originaltext der Convention: www.un.org/disabilities/default.asp?id=199
Deutsche Übersetzung: vom Server des Deutschen Instituts für Menschenrechte

2. Der "erklärte Wille" als nicht weiter qualifizierte Willensäußerung entspricht dem im Juristendeutsch gebräuchlichen "natürlichen Willen"

Bericht vom Umzug 2009:


Zwangsbehandlung ist ein Verbrechen !

Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 1.2.2006 mit dem Aktenzeichen XII ZB 236/05 die Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zwar gebilligt, aber dabei eine höchstrichterliche Bedingung für die unteren Gerichte gesetzt, auf deren Einhaltung wir selbstverständlich strikt und immer drängen werden. Insofern möchten wir zweierlei deutlich machen:

  • Wir meinen, dass jegliche Zwangsbehandlung in der Psychiatrie gegen den Willen eines Betroffenen ein Verbrechen ist und einen fundamentalen Verstoß gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit darstellt. Das ist auch durch die Kritik von Prof. Wolf-Dieter Narr an dem Urteil belegt, die im Internet mit der Adresse www.die-bpe.de/kritik veröffentlicht ist: "Die Annahme des BGH Beschlusses ist mehrfach rechtsfehlerhaft." Aus einer Umfrage bei allen Vormundschaftsgerichten wissen wir: ¼ der Gerichte teilt diese Meinung, allerdings werden sich viele Gerichte jetzt zur Rechtfertigung der Zwangsbehandlung auf das obiter dictum des BGH berufen.
    Mit dieser Entscheidung hat der BGH keinen Rechtsfrieden hergestellt, sondern im Gegenteil, wir werden jetzt erst recht mit allen Kräften auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (bzw. des EGMR) hinarbeiten, denn die Misshandlung durch psychiatrische Zwangsbehandlung verstößt gegen die Menschenrechte und die Würde der Betroffenen und ist ohne jede verfassungsrechtliche Grundlage.

  • Dieser Gang nach Karlsruhe wird allerdings dadurch verzögert werden, dass erst die unteren Gerichte die Bedingung des BGH erfüllen müssen, und die Erlaubnis einer Zwangsbehandlung mit einem genauen richterlichen Rezept versehen sein muss, in dem Wírkstoff, Dosierung und Verabreichungshäufigkeit genau festgelegt sind.
    Deswegen nennen wir dieses Urteil das REZEPT URTEIL, Zitat:
    "Die Sache gibt weiterhin Anlass zu dem Hinweis, dass in der Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB die von dem Betreuten zu duldende Behandlung so präzise wie möglich anzugeben ist…, dazu gehören bei einer Behandlung durch Verabfolgung von Medikamenten in der Regel auch die möglichst genaue Angabe des Arzneimittels oder des Wirkstoffes und deren (Höchst-) Dosierung sowie Verabreichungshäufigkeit."
    Ohne diese genauen Angaben ist jede psychiatrische Zwangsbehandlung auch nach der Auslegung des BGH als Körperverletzung ein schweres Verbrechen.

Jeder Betreuer, der nicht mit dem Vorwurf konfrontiert werden will, für eine menschenverachtende und grundrechtswidrige Zwangsbehandlung in einer Psychiatrie mitverantwortlich zu werden, ist aufgerufen, nie irgendeine solche Misshandlung zu genehmigen, geschweige denn anzuregen.

Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte - Greifswalder Str. 4 - 10405 Berlin - www.die-bpe.de

Beschluss der Mitgliederversammlung am 8. 8. 2006



„Bildnerei der Geisteskranken“

Mit der Biennale MEINE WELT soll noch einmal dem Nazi-Ideologen Prinzhorn und dessen Pathologisierung von Kunst gehuldigt werden. Verehrend schreibt der Leiter der Ausstellung, Armin Hauer, in seinem Vorwort zum Katalog der Ausstellung über Prinzhorn: "Das bedeutet, dass die klassische Moderne und auch wesentliche Stränge der Nachkriegskunst ohne die Kenntnisse des Buches von Prinzhorn (1886-1933) (Die Bildnerei der Geisteskranken, 1922,) und dessen Sammlung in Heidelberg nicht denkbar sind." Was für eine lächerliche Behauptung, aber darüber hinaus: welch Hohn auf die Künstler, deren Werke in Heidelberg weiter als bösgläubig erworbene Beutekunst okkupiert gehalten werden.

Originalzitate Prinzhorn:
"Gemeinschaft und Führertum. Ansatz zu einer biozentrischen Gemeinschaftstheorie" (darüber schreibt er 1932 einen ganzen Aufsatz), "Urbild des Führermenschen". Das "Schicksal" dieses "prometheischen Führers" sei es, "innerhalb seiner Gruppe auf Grund neuer Erkenntnisse und Ziele die Gemeinschaft zu zersprangen und den Keim zu einer neuen Gemeinschaftsform zu legen"
„Aber ich hoffe, daß es recht viele gibt, die von einer gut durchgebildeten nationalsozialistischen Opposition den nächsten Schritt zu unserer politischen Reifung erwarten", schreibt Prinzhorn in seinem ersten Beitrag "Über den Nationalsozialismus" schon 1930!
Seinen Antisemitismus begründet er bemerkenswerterweise mit der Notwendigkeit einer Verteidigung: "Es ist und bleibt grotesk, daß eine einflußreiche hochintellektuelle Presse es in den letzten Jahren wagen durfte, unser geistiges Leben mit einer zäh und konsequent betriebenen anti-arischen Propaganda zu durchsetzen“.

Jetzt soll 80 Jahre nach dem Beutezug von Prinzhorn dessen pathologisierender Blick auf die Künstler und Ihre Werke – das, was Primo Levi so zutreffend den „Aquariumblick“ genannt hat – in der Biennale noch einmal abgefeiert werden: das Anliegen Prinzhorns, eine monströse psychopathologische Schau der „Bildnerei der Geisteskranken“ zu organisieren, soll reproduziert werden.

Wir kennen das Anliegen: Den Psychiatern und Prinzhorn ging es in den 20er Jahren darum, endlich einen Angriff gegen den Dadaismus und dessen Einverleibung des Irrsinns in die Kunst und damit die Zersetzung der Machtbasis des Kerkersystems mit Folterregime Psychiatrie zu starten. Sie erfanden die „pathologische“ Kunst per Pathologisierung der Künstler, was seinen Höhepunkt in der Verdammung der ganzen Moderne in der „entarteten Kunst“ fand. Heute geht es einer zynischen Republik (siehe www.psychiatrie-erfahrene.de/eigensinn) darum, dem restaurativen Anliegen des Machterhalts des Ausgrenzungssystems Psychiatrie, mit staatlichen Mitteln zu Krücken zu verhelfen.

Die Ausstellung ist dem Prinzhornschen Ansatz verpflichtet. Entsprechend handelt es sich für die Ausstellungsmacher bei den „triebhaften Extrusionen“ der „Geisteskranken“ um „Bildnerei“ und so werden logischerweise die Urheber der Werke im Vorwort zum Katalog dieser Ausstellung kein einziges Mal „Künstler“ genannt.

Als Pikanterie am Rande ist dann noch zu bemerken, wie versucht wird, Jean Dubuffet für dieses Konzept zu vereinnahmen, hat er doch ganz im Gegensatz zu den Behauptungen der Ausstellungsmacher gesagt:
„Es gibt ebenso wenig eine Kunst der Geisteskranken, wie es eine Kunst der Magen- oder Kniekranken gibt.“

Ausführliche Informationen hier klicken

Internet Video:
www.die-bpe.de/video/beton.asf (42 MB)
www.die-bpe.de/video/Beton_Politic.mpg (130 MB)
www.die-bpe.de/video/Beton_Politic_big.mpg (577 MB)
Beton: Die Geschichte einer Ausgrenzung und einer Befreiung - Von der Biennale "Meine Welt" 05 zur Betonnale 05 (D 2005; ca. 14 min; Regie/Kamera/Montage: Bejamin Kahlmeyer)

PRESSEERKLÄRUNG

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. freut sich bekannt geben zu dürfen, dass Gert Postel die Schirmherrschaft für die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener übernommen hat. Gert Postel hat mit seinen existentiellen Experimenten mehrmals den Beweis dafür angetreten, dass es kein psychiatrisches Wissen gibt, sondern es sich nur um eine Täuschung handelt, die in betrügerischer Weise auf der Vorspiegelung von Wissenschaftlichkeit durch einen Jargon beruht.

Als gelernter Postboten war er hinreichend gebildet, um weder von der Diensttaufsicht, noch den ärztlichen Kollegen je hinterfragt zu werden, und jahrelang den Oberarzt einer Psychiatrie zu spielen, ja sogar zum Chefarzt einer forensischen Psychiatrie befördert zu werden und fachärztliche Approbationen zu beurkunden. Damit ist es ihm gelungen, einen ganzen medizinischen Bereich der reinen Scharlatanerie zu überführen, und für diesen wiederholten Beweis hat er den Nobelpreis verdient.

Gert Postel hat der Psychiatrie die Mystifikation genommen, sie lächerlich gemacht, und damit den Bann zerstört, mit dem deren systematischen Menschenrechtsverletzungen, die die Kriterien von Folter erfüllen, verdeckt werden sollen. Seine Schirmherrschaft soll uns vor weiteren Lügen des psychiatrischen Systems bewahren und unsere Kritik anspornen.

Beschluß der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft am 1.3.2005

Beschluss der Gründungsversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener:

Das Ende der Komplizenschaft !

Wieder einmal haben die Psychiater übertrieben: statt dass sie die Betroffenen in Ruhe lassen und mit einem verschlafenen Betroffenen-Verband wie dem Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener zufrieden sind, meinen sie, diesen Verband in ihr widerlichstes Treiben als aktive Unterstützer hineinziehen zu müssen: Beim DGPPN-Kongress vom 24.-27.11. wird völlig offen das "Hauptthema Nummer 1, Ursachen psychischer Störungen: Umwelt-Gen-Interaktionen" verkündet, also die Neo-Nazi-Eugenik der psychiatrischen Genetik propagiert. Denn die einzige "Umwelt-Interaktion", die zu angeblicher "psychischer Krankheit" führen kann, ist die diagnostische Verleumdung von Psychiatern. Dass bei diesem Kongress zusätzlich auch noch der Terror der psychiatrischen Hirnchirurgie, Stichwort Lobotomie, aus der Schreckenskammer der Psychiatrie hervorgeholt und propagiert wird, ergänzt das Bild. Zu diesem abgründigen Kongress haben die Psychiater den Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener eingeladen, sich aktiv zu beteiligen, und, kolonialisiert wie er inzwischen ist, macht er brav wie eine abgerichtete Hofschranze im vorgetäuschten "Diskurs"-Reigen mit. Damit hat aber nun der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener seine wesentliche Funktion verloren: die Kritiker an der menschenverachtenden Gewalt- und Zwangs-Psychiatrie in Komplizenschaft einbinden zu können.

Wollen wir ausnahmsweise für die krampfhaft psychiatrisch Gutgläubigen sogar die Prämisse gelten lassen, dass die Information in Genen für irgendetwas Mentales, von dem behauptet wird, das es sich im Gehirn abspielen soll, relevant wäre, so ist auch immanent der wissenschaftliche Blödsinn der sog. "psychiatrischen Genetik" offensichtlich:

Das menschliche Genom, der Träger der Erbinformation, besitzt einen Informationsgehalt von rund 750 Megabyte. Das ergibt sich aus der Struktur von etwa drei Milliarden Basenpaaren, aus denen das menschliche Erbgut besteht. Jedes Basenpaar hat einen Informationsgehalt von zwei Bit, das ergibt 6 Milliarden Bit oder 750 Megabyte. Dies ist etwa die Informationsmenge, die bei einer der großen Sinfonien Bruckners oder Beethovens auf CD gespeichert wird. Das Erbmaterial hätte auf einer CD Platz.

Vergleichen wir damit die Kapazität des Gehirns. Selbst bei konservativer Schätzung ergeben sich etwa 1,25 Millionen Megabyte an realisierbaren Vernetzungen. Nun muß man beachten, dass diese Zahl noch erheblich größer wird durch abgestufte Verbindungen. Zwischen den Neuronen können über die Synapsenverbindungen vielfältige Zwischenstufen "geschaltet" werden, was die Kapazität des Gehirns um ein Vielfaches erhöht. Spitzer kommt bei nur 16 Abstufungen auf einen Vergrößerungsfaktor von 103. Das heißt: der einen CD-Rom, auf der die genetische Erbinformation gespeichert ist, stehen rund 2 Millionen CDs an Speicherkapazität des Gehirns gegenüber. Daraus ergibt sich eine sehr wichtige Folgerung: Wenn das menschliche Denken, Entscheiden und Planen ein Gehirnprozess ist, dann ist es unmöglich, daß die Erbinformation Träger dieser intellektuellen Eigenschaften sein kann. Eine CD-Rom kann nicht die gesamte Information zur Verknüpfung von Netzen tragen, die eine Informationsmenge von 2 Millionen CDs beinhalten.
(Vgl. M. Spitzer, Geist im Netz, Heidelberg-Berlin-Oxford 1996, S.37f)

Wenn also solch banaler Blödsinn wie psychiatrische Genetik weiter betrieben wird, kann es nur um etwas anderes gehen: scheinwissenschaftlich soll der blanke Terror dieser Neo-Nazi-Eugenik beschönigt werden, der als Erbhygiene verbreitet wird: Entsprechend sind in den USA (Illinois) schon die gesetzlichen Grundlagen gelegt, damit vom Neugeborenen bis zum Greis alle zwangsweise auf Geisteskrankheit diagnostiziert werden. Bei Neugeborenen selbstverständlich mit dem psychiatrischen Neo-Nazi-Genetik-Bluttest. Das ärztliche Vernichtungs-Programm kennen wir: Fruchtwasseranalysen zur pränatalen Gleichschaltung durch eugenische Abtreibung.

Mit diesen Integrationsmaschen in die Komplizenschaft mit dem ärztlichen Gewaltsystem ist jetzt Schluss, denn der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener kann alleine seine Funktion als Compliance Patientenclub erfüllen, die unabhängigen Psychiatrie-Erfahrenen haben am 24.11.2004 in Berlin die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener gegründet.

V.i.S.d.P.: Uwe Pankow

 

 
 

© die-BPE Impressum